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Funktioniert sowas im Impressum?

2. November 2019 17:41 |
Preis: 25,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Abmahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fand auf einer Website folgendes: "Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechten oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen!

Wer also eine Regelwidrigkeit entdeckt, möge den Webmaster per Mail darauf hinweisen, damit diese ebenso unverzüglich Abhilfe schaffen."

Was sagt der Spezialist dazu, funktioniert das so?

MfG

CH

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, das funktioniert nicht - wenn es so einfach wäre ;)

Entweder es gibt einen Grund/Verstoß für eine Abmahnung , dann ist die Abmahnung berechtigt und die Kosten sind zu tragen oder die Abmahnung an sich kann zurückgewiesen werden.
Da ändert aber der Satz gar nichts und ist aus meiner Sicht sogar problematisch- ggf. kann dies sogar abgemahnt werden!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 2. Oktober 2025 /5,0
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