ich bin deutscher Staatsbürger und hatte im November 2013 in Berlin eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche einen Führerscheinentzug nach sich zog (1 Monat). Nach einigem hin und her (Schriftkram) war es im August 2014 rechtskräft und ich habe den Führerschein dafür von mitte Oktober bis Mitte November abgegeben (in Deutschland). Strafe bezahlet, Führerschein abgegeben und wieder bekommen. Damit dachte ich das Thema sei durch.
Falsch gedacht: Ende Oktober bin ich in die Schweiz gezogen. Gestern habe ich ein Schreiben von der Schweiz bekommnen, dass ich jetzt hier in der Schweiz den den Führerschein nochmal abgeben und die Strafe von (`~ 300CHF) bezahlen soll. Quasi Doppelbestrafung.
Habe dort angerufen und sie sagten mir, dass dies er übliche Prozess wegen dem Freizügikeitsabkommen ist.
Was kann ich dagegen machen? Erstens habe ich kein Auto und zweitens hatte ich den Führerschein abgegeben. Ich konnte also sowieso nicht fahren....weder in der Schweiz noch in Deutschland.
Das Abgeben des Führerscheins würde mich nicht mal gross stören...habe eh kein Auto. Allerdings nervt mich die Strafe von 300CHF und die Tatsache an sich.
Die schweizer Sachbearbeiterin war am Telefon sehr freundlich und hatte viel verständmnis für mich. Sie konnte selbst nicht verstehen wie es zu meinem Fall kommen konnte.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Da das Doppelbestrafungsverbot auch in der Schweiz gilt, erstaunt es sehr, dass Sie aufgrund des identischen Verstoßes auch dort belangt werden sollen.
Um einen üblichen Vorgang handelt es sich hier keinesfalls, denn in der Regel unterstützen die Schweizer Beamten die deutschen Behörden zwar im Wege der Amtshilfe, doch ein deutscher Bußgeldbescheid wird nicht "umgeschrieben" und dann doppelt vollstreckt.
Ich rate Ihnen deshalb dringend, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Akteneinsicht und Ihrer Verteidigung zu beauftragen.