Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.
Für seit dem 01.01.1999 ausgestellte Führerscheine (Plastikkarte) wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg das „Zentrale Fahrerlaubnisregister“ geführt. Dieses enthält im Gegensatz zum Verkehrszentralregister (Verkehrssünderkartei) nicht nur Eintragungen über für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhängte Sanktionen, sondern sämtliche Daten (außer der Wohnanschrift) einer erteilten Fahrerlaubnis.
Sie als möglicher Inhaber einer Fahrerlaubnis können vom KBA Auskunft über die vorhandenen Daten verlangen. Ein entsprechendes Ersuchen wäre formlos an das
Kraftfahrt-Bundesamt
Fahrerlaubnisregister -
24932 Flensburg
zu richten. Als Identitätsnachweis können Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag beglaubigen lassen oder Ihren Personalausweis oder Reisepaß in Ablichtung dem Antrag beifügen.
Falls Sie Ihren Wohnort nicht preisgeben wollen, so könnte ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt unter Vorlage einer Vollmacht den Antrag auf Auskunftserteilung stellen. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sollte ein etwaiger Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden sein, so würden dessen Daten nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert sein. In diesem Fall wären die Daten über die Straßenverkehrsbehörde, die den Führerschein ausstellte, zu erfragen.
In Hinblick auf die Antragstellung gilt das oben genannte entsprechend.
Für eine Konkretisierung Ihrer Problemlage können Sie sich im Interesse der Anomymität gerne auch direkt per E-Mail an mich wenden.
26. April 2010
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14:22
Antwort
vonRechtsanwalt Ralf Morwinsky
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