Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Führerschein Entzug in der Schweiz - gültig auch in Deutschland?

| 4. Juni 2013 11:55 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


17:29

Zusammenfassung

Es geht um die Frage der Fahrerlaubnis in Deutschland bei einem Fahrverbot in der Schweiz.

Hallo
Der Fall schildert sich so, ein deutscher Wohnhaft in der Schweiz muss den deutschen Führerschein abgeben um den Schweizer Führerschein zu bekommen. Dieses ist nötig da die Schweiz bei längerem Aufenthalt das verlangt. Der deutsche Führerschein wird den deutschen Behörden zugestellt. Nun hat der der deutsche in der Schweiz ein Fahrverbot für 3 Monate. Ist es möglich wenn dieser deutsche einen zweiten Wohnsitz in Deutschland hat. Den deutschen Führerschein zurückzubekommen und seine beruflichen Fahrten in Deutschland zu erledigen ?
Also nur Fahrten in Deutschland zu machen ?
Mit freundlichen Grüßen,

4. Juni 2013 | 12:36

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ich nehme an, dass es sich nicht bloß um eine damalige Abgabe gehandelt hat, sondern um einen Umtausch des Führerscheins, der immer dann notwendig wird, wenn man länger als 12 Monate in der Schweiz seinen Wohnsitz begründet (Aufenthalt mehr als 185 Tage im Jahr).

Sofern Sie allerdings nicht erneut in Deutschland Ihren Wohnsitz begründen, können Sie diesen auch nicht wiedererlangen, auch nicht über den Zweitwohnsitz, da nur der Erstwohnsitz maßgeblich ist.

Sie können natürlich den Antrag stellen und auf den Zweitwohnsitz verweisen, allerdings müssten Sie dann auch erklären, ob Fahrverbote in anderen Ländern bestehen und der Verwaltungsvorgang würde sicherlich auch deutlich länger als drei Monate brauchen.

Insgesamt stehen die Chancen daher schlecht, den deutschen Führerschein "auf die Schnelle" zurück zu bekommen.

Dies kann auch nicht damit begründet werden, dass in der Schweiz ein Fahrverbot besteht und nur in Deutschland gefahren werden soll, da das Fahrverbot der Schweiz ebenso auf die Erlaubnis in Deutschland Auswirkung hat (§ 29 Absatz 3 Nr5 FeV).

Es tut mir leid, dass ich Ihnen kein positiveres Ergebnis mitteilen kann.


Rückfrage vom Fragesteller 24. August 2013 | 16:54

Guten Tag, Ich habe noch eine Frage.
Wenn ich meinen Hauptwohnsitz wieder nach Deutschland verlege ?
Oder mich komplett abmelde ? in der Schweiz wegen 0.9 Promille in eine Behördenmühle gerate.
Mit Kosten, Kosten, Kosten... Bekomme ich dann meinen Ausweis wieder ?
Muss ich in Deutschland dann wegen obiger Straftat auch noch mit einer Straftat rechnen ?
Gruss

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. August 2013 | 17:29

Sehr geehrter Fragesteller,

eine komplette Abmeldung ist nicht zu empfehlen, da Sie dann entweder in der Schweiz oder in Deutschland gegen das Meldegesetz verstoßen.

Wenn Sie sich wieder in Deutschland niederlassen, dann würden Sie auch Ihren deutschen Führerschein wieder bekommen, müssten allerdings noch die Konsequenzen wegen der Bußgeldsache in der Schweiz abwarten, was Einfluss auf die deutsche Wiedererteilung hätte.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne auch weitere kostenfreie Nachfragen beantworte.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. Juni 2013 | 13:21

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Juni 2013
5/5,0

ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht