Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie sollten heute oder am Montag bei dem zuständigen Gericht anrufen und telefonisch nachfragen, ob Ihnen die Fristverlängerung gewährt wird. Dies ist ein üblicher Vorgang. Wenn ich eine Fristverlängerung so kurzfristig beantrage, rufe ich auch bei Gericht an und erhalte von der Geschäftsstelle telefonisch vorab die Bestätigung.
In Ihrem Fristverlängerungsantrag sollten Sie die Gründe für die erneute Fristverlängerung, dass also Ihr erster Privatgutachter im Ausland ist und Sie längere Zeit brauchten, einen zweiten Privatgutachter zu finden, der jetzt noch etwa drei Wochen benötigt, darlegen. Wenn Sie ganz konkret vortragen, warum Sie die Fristverlängerung brauchen, dürfte das Gericht Ihnen diese gewähren. Eine eidesstattliche Versicherung über die Gründe der Fristverlängerung ist aber nicht notwendig.
Sollten Sie wider Erwarten telefonisch erfahren, dass die Fristverlängerung abgelehnt wird, dann beantworten Sie die Ausführungen des Gerichtssachverstandigen so gut wie Sie es ohne die Stellungnahme des neuen Privatgutachters können und teilen Sie dem Gericht mit, dass Sie sich aufgrund der geschilderten Verzögerung "weiteren Vortrag vorbehalten". Dieser Schriftsatz müsste dann spätestens am kommenden Montag, 24 Uhr bei Gericht per Fax oder im Original (Nachtbriefkasten) eingehen.
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Fachanwältin für Arbeitsrecht