Sehr geehrter Ratsuchender,
Mietrückstände von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten berechtigen grundsätzlich zur fristlosen Kündigung.
Eine Mietminderung wegen nicht angezeigter Mängel ist so nicht möglich.Der Mieter ist verpflichtet, Ihnen das Vorliegen von Mängeln unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, so ist eine Mietminderung ausgeschlossen.
Wenn es seitens des Mieters zu echten Drohungen gekommen ist (androhen von Straftaten), können Sie sich selbstverständlich an die Polizei wenden. Sie sollten dann aber nachweisen können, dass es zu diesen Drohungen gekommen ist. Ansonsten können Sie leider rein präventiv nicht viel unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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