Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.
Bedauerlicherweise sind die Aussichten, aus rechtlichen Gesichtspunkten die Verträge wieder aufleben zu lassen, äußerst gering.
Da die Verträge fristlos, sprich mit Zugang der Kündigungserklärung, beendet wurden, bestehen diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Anders verhielte es sich bei einer Fristkündigung. Hier könnte im gegenseitigen Einvernehmen die Rücknahme einer Kündigung erklärt werden, worauf die Verträge fortgesetzt würden.
Insoweit können Sie lediglich versuchen, mit den Anbietern in Kontakt zu treten und entsprechend auszuhandeln, inwieweit eine Reaktivierung (ich gehe davon aus, es geht Ihnen um die Rufnummern) zu den ehedem vereinbarten Konditionen möglich ist.
Stoßen Sie nicht auf entsprechende Bereitschaft, sind Ihre Möglichkeiten leider erschöpft. Ein Rechtsanspruch auf Reaktivierung besteht nicht.
Sollten Sie Nachfragen haben, stehe ich selbstverständlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
O.K in Verbindung treten ist immer leichter gesagt als getan.
Ich würde mich vorerst gerne um eine Schriftliche Äußerung bemühen.
Hätten sie eventuell einen Ansatz oder einen Wegweiser
für die Formulierung die ich diesbezüglich wahrzunehmen habe.
Es fällt mir schwer die richtigen Worte zu finden.
Ein paar Fachbegriffe und Formulierungen würden mir sehr helfen das Schreiben zu vervollständigen.
Mit freundlichen Grüßen
J-D.G
Sehr geehrter Ratsuchender,
wie bereits mitgeteilt, werden Ihnen juristische Fachbegriffe nicht weiterhelfen. Gleichwohl möchte ich Ihnen folgende Hilfe an die Hand geben.
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In v.b. Angelegenheit wurde das Vertragsverhältnis mit Kündigung vom ... außerordentlich beendet. Gleichwohl bin ich an einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung interessiert.
Den aufgelaufenen Gebührenrückstand habe ich inzwischen ausgeglichen, der Überweisungsbeleg liegt in Kopie an.
Da für mein Unternehmen die Vertragsbindung zu Ihrem Hause aus folgenden Gründen eminent wichtig ist bitte ich zu prüfen, inwieweit Ihrerseits die Möglichkeit besteht, die gekündigten Verträge wieder aufleben zu lassen.
***Gründe schildern***
Um entsprechende Mitteilung wird gebeten.
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Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt