Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ich halte die Klausel in dieser Form für unwirksam. Das BAG hat in mehreren Entscheidungen ( etwa 5 AZR 364/04
) entschieden, dass eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag unwirksam ist, wenn keine Widerrufsgründe angeben sind und wenn der Widerruf jederzeit zulässig sein soll. Der Widerrufsvorbehalt würde gegen § 308 Nr. 4 BGB
verstoßen. In Ihrer Klausel wird die Freiwilligkeit kombiniert mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs, was die Rechtsprechung als Verstoß gegen das Transparenzgebot ansieht. Im Ergebnis ist die Klausel unwirksam und Sie können die Zulage weiter beanspruchen.
Eine zugesagte Gehaltserhöhung in Form einer Zulage kann nicht ohne weiters wieder gestrichen werden. Das Problem dürfte dabei sein, ob Sie diese Zusage beweisen können. Häufig ist auch Schriftform der Zusage nötig, falls der Arbeitsvertrag dies vorsieht.
Da bereits die Streichung der Zulage unwirksam ist, dürfte es wahrscheinlich darauf aber nicht mehr ankommen.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte