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Freiberuflich tätig in der Elternzeit

12. März 2007 16:09 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bis Ende Februar diesen Jahres bei einer Unternehmensberatung als Assistentin angestellt, der befristete Vertrag ist jetz ausgelaufen. Seit Februar 2006 bin ich in Elternzeit (3 Jahre beantragt). Mein Chef hat nun die Firma an einen Kollegen verkauft, der mir angeboten hat, dass ich von zu Hause solange ich in Elternzeit bin, einige Stunden die Woche Schreibarbeit erledigen könnte, dies allerdings auf freiberuflicher Basis, d.h. ich sollte dann eine Rechnung stellen über die gearbeiteten Stunden. Ich bin gesetzlich krankenversichert und habe eine Lohnsteuerkarte. Muss ich ein Gewerbe anmelden, mich privat krankenversichern, etc? Ich habe leider auf diesem Gebiet gar keine Erfahrung und bräuchte dringend Rat, ob ich diese Tätigkeit annehmen kann, was auf mich zukommt, etc(Scheinselbständigkeit....).
Vielen Dank für eine Einschätzung,
mit besten Gruessen
Sabine S.

Sehr geehrte Ratsuchende,

wie Sie selber schildern, ist Ihr befristeter Arbeitsvertrag eben ausgelaufen. Damit sind Sie gar nicht im eigentlichen Sinne in "Elternzeit", da Sie auch in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen. Ob Sie sich nun selbständig machen und ob sich der Aufwand für Sie lohnt müssen Sie sorgfältig abwägen.

Diesbezüglich sollten Sie eine Existenzgründungsberatung in Anspruch nehmen. Was auf Sie zukommen würde und welche Möglichkeiten Sie haben, kann man nicht im Rahmen Ihrer Anfrage für Sie beantworten.

Natürlich brauchen Sie, sofern Sie gewerblich tätig sind, eine Gewerbeanmeldung. Sie müssen dann auch regelmäßig Rechnungen Schreiben, Umsatzsateuervoranmeldungen an das Finanzamt abgeben (sofern Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen), Sie unterliegen der Buchführungspflicht etc..

Wenn Sie überwiegend nur für einen Arbeitgeber tätig sind, sollten Sie vorab auch bei Ihrem Sozialversicherungsträger anfragen und sich (nach entsprechender Prüfung) bestätigen lassen, dass Sie nicht als Scheinselbständige tätig sind. Ansonsten kann es für Sie sehr teuer werden, wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge später nachzahlen müssen.

Sie sollten sich, wie bereits dargelegt, genau überlegen ob sich dieser ganze Aufwand lohnt und vor allen Dingen, warum der neue Arbeitgeber Sie nicht ganz normal anstellen will?

Wenn es Ihm nur darum geht einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zu sparen (sie sind dann z.B. auch weder Renten-, noch Arbeitslosenversichert) sollten Sie sich vielleicht besser eine andere Arbeitsstelle suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

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