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Freiberufler

22. Februar 2016 05:17 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Ich habe vor, bald freiberuflich zu arbeiten, nun habe ich dazu aber ein paar Fragen.

1. Ist Pferd-Mensch-Beziehungstrainer eine freiberufliche Tätigkeit?
2. Was habe ich als Freiberufler für monatliche Abgaben?
3. Bin ich dann noch versichert?
4. Wenn ich ein Pferd verletze, ein Pferd mich oder ein Pferd seinen Besitzer während meines Trainings verletzt, wer haftet und wo kann ich ich da versichern?
5. Was für einen Vertrag muss ich mit dem Besitzer aufsetzen, bevor ich mit dem Training beginne, der auch rechtskräftig ist? Was ist da zu beachten? Brauche ich überhaupt einen Vertrag oder nur eine Rechnung ausstellen für meinen Dienst?

Hoffe Sie können mir da helfen.
MfG
Lisa G

22. Februar 2016 | 08:51

Antwort

von


(73)
Kaiserstr. 20
44135 Dortmund
Tel: 0231-95088861
Web: https://www.ra-fcb.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Schwierig. Ich würde die Tätigkeit nach Vergleich mit anderen Gruppen als sonstige selbständige Tätigkeit iSd. § 18 I Nr. 1 EStG einordnen. So würde ich es auch ggn. dem FA kommunizieren. Das FA könnte aber auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb annehmen. Dann müssten Sie u.U. ins Einspruchsverfahren.

2. Sie müssen monatliche USt-Voranmeldungen abgeben, sofern Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen. Je nach Umfang des Gewinns/Überschusses empfiehlt sich zudem die Vereinbarung von ESt-Vorauszahlungen, damit Sie nicht am Ende des Jahres eine große Nachzahlung leisten müssen, die Ihre Liquidität auffrisst.

3. Versichert? Welche Versicherungen meinen Sie? Als Selbständiger müssen Sie sich grds. selbst versichern. Insbesondere in der KV.

4. Dahingehend empfiehlt sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

5. Verträge sind grds. formfrei. D.h., dass Sie keinen schriftlichen Vertrag aufsetzen müssen. Jedoch empfiehlt sich dies aus Beweissicherungsgründen und zur Vermeidung von späteren Mißverständnissen/Unklarheiten. Dahingehend würde ich Ihnen raten, zusammen mit einem RA einen Mustervertrag zu entwerfen, der eine Vielzahl Ihrer Fälle abdeckt. Über den Inhalt kann ich an dieser Stelle wenig sagen, da erst in einem Gespräch geklärt werden müsste, welche Anforderungen ein solcher Vertrag für Sie erfüllen müsste.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)

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