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Freiberufler, nebenbei gewerbliche GbR: Infizierungsrisiko?

26. August 2018 13:14 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


15:51

Ich bin hauptberuflich als Freiberufler tätig.

Nebenbei habe ich mit einem Kollegen eine GbR gegründet, in der gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Konto und Buchführung sind jeweils ganz separat.

Ich habe jetzt gehört, dass das trotzdem zu einer gewerblichen Infizierung führen kann, und meine freiberuflichen Einkünfte auch der Gewerbesteuer unterliegen werden. Das verunsichert mich.

Ich möchte gerne wissen, ob bzw. unter welchen Umständen in dieser Situation eine gewerbliche Infizierung passieren könnte.

Die Einkünfte der GbR sind minimal, und eigentlich eher ein Hobby. Wenn sie allerdings ein Risiko für meine hauptberuflichen Einkünfte darstellt, muss ich dort aussteigen. Diese Frage beeinflusst nun, ob wir die GbR auflösen oder sie weiterführen.

26. August 2018 | 13:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Der Bundesfinanzhof hat 2014 eine so genannte Bagatellgrenze festgelegt, machen die Nettoeinkünfte aus Gewerbe mehr als 3% der Gesamtnettoeinkünfte aus oder liegen diese über EUR 24.500, werden die freiberuflichen Einkünfte nach § 18 EStG komplett gewerbliche Einkünfte aus § 15 EStG .

Begründet wird die "Infizierung" mit dem Umstand, dass aufgrund der gewerblichen Tätigkeit das Wesen der Freiberuflich, also die Dienstleistung höherer Art, nicht mehr gegeben ist. Sodann entfällt auch das steuerliche Privileg der Freiberuflichkeit.

Sie müssen also rechnen, bleiben Sie unter den 3% bzw. EUR 24.500 netto im Jahr, können Sie die GbR problemlos weiter verfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 26. August 2018 | 15:46

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich läge über den 3%, aber unter den 24.500 EUR. So wie ich das verstanden habe, ist das nun ein Problem.

Gäbe es denn prinzipiell eine Möglichkeit, weiterhin für meine Haupttätigkeit den Freiberuflerstatus zu behalten, aber trotzdem nebenbei ein Gewerbe zu haben? Müsste ich dann z.B. eine Kapitalgesellschaft gründen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. August 2018 | 15:51

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

Ganz recht, dies ist ein Problem.

Würden Sie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gründen, wäre diese das Steuersubjekt der gewerblichen Einkünfte, Sie wären also draußen und hätten allenfalls Einkünfte, wenn die GmbH an Sie ausschüttet oder als Geschäftsführer.

Der Weg über eine UG oder GmbH wäre also denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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