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Frage zur Aktenübergabe an MPU-Prüfstelle

26. Juni 2018 17:20 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

MPU

Hallo,
auch ich habe es tatsächlich noch geschafft, wegen Trunkenheit am Steuer eine MPU absolvieren zu dürfen.
Aus diesem Grund war ich kürzlich auf der Führerscheinstelle, um die Akte einzusehen. Bevor man mir die Akte übergab, beseitigte der Sachbearbeiter einen älteren Fall, der der Akte beilag. Dabei handelte es sich um Fahren unter Einfluss von Amphetamin, was bereits 10 Jahre her ist und daher aus der Akte genommen wurde (auch in Führungszeugnissen keine Einträge). Eine MPU wurde damals nicht angeordnet, was ich bis heute nicht wirklich nachvollziehen kann. Da ich nun weiß, dass es bei der MPU - Prüfstelle Fragebögen gibt, in denen man sein komplettes Konsumverhalten offenlegen soll, frage ich mich nun, wie der Alte Fall, der der Akte entnommen wurde, am besten zu handhaben ist. Da es sich aktuell um Trunkenheit handelt, möchte ich die Büchse natürlich nicht weiter öffnen und illegale Substanzen ins Spiel bringen. Natürlich erst recht, weil Dies weit in der Vergangenheit liegt und für mich keinerlei Relevanz mehr trägt. Meine Frage nun, könnte es allgemein zu Schwierigkeiten kommen, wenn ich diese alte Geschichte bei der MPU verschweige ? Ich nehme an, dass der ausgefüllte Fragebogen der MPU-Prüfstelle, auch an die Führerscheinbehörde gesendet wird. Könnte mir der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle dann irgendwelche Steinen in den Weg legen, sich in irgendeiner Weise auf den alten Fall beziehen und mich beispielsweise als "unglaubwürdig" darstellen oder mir gar eine Betrugsabsicht vorwerfen, wenn ich den Konsum von Amphetamin nicht angebe ? Oder gilt der Grundsatz, was nicht in der Akte steht, ist nicht passiert bzw. relevant für den aktuellen Fall ?
Für Aufklärung und Empfehlung wäre ich sehr dankbar :)

Liebe Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich dürfen Ihnen natürlich rein strafrechtlich bzw. im Ordnungswidrigkeitenverfahren keine Taten vorgehalten werden, die bereits derart lange (10 Jahre und mehr) her sind, wie Ihre Tat.
Daher wurde diese auch zu Recht der Akte entnommen.

Allerdings kommt es bei einer MPU nicht darauf an, was Ihnen noch vorwerfbar ist, sondern was Sie daraus gelernt haben. Wenn Sie also diese Tat nicht erwähnen und der Gutachter weiss davon (woher auch immer), so bestehen Sie den Test nicht. Das Risiko wäre zu hoch!

Ich würde eher dazu raten, dass Sie eine Urinkontrolle bei der Drob abgeben und sich auf Drogen testen lassen. Dann können Sie dem Gutachter das (negative) Ergebnis vorlegen.

Wichtig ist jedoch auch, dass Sie nicht nur sagen: das war aus heutiger Sicht ein Fehler, ich mache das nicht mehr. Sondern genau schildern, warum Sie das damals getan haben, was der Anlass war, wieviel Sie konsumiert haben und wie oft.

Stehen Sie dazu, schildern Sie genau die Umstände, dann bestehen Sie eher, als wenn Sie das verschweigen und es kommt dann doch raus.
Der Gutachter will ja eher, dass Sie daraus lernen und sich ändern, alsdass er verurteilt, was Sie gemacht haben.

Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juni 2018 | 11:28

Hallo nochmal und vielen Danke für die Antwort. Leider haben Sie mich etwas missverstanden. Es geht mir nicht um das Gutachten an sich. Es geht mir mehr darum, welchen Spielraum die Führerscheinstelle hat, sollte ich die MPU bestehen aber trotz nachfragen des Gutachters, den aus den Akten gestrichenen Fall verschwiegen haben. Die Führerscheinstelle macht die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis ja von dem Gutachten abhängig, können die dann z.B. sagen: "Ok, Gutachten bestanden aber das gefällt uns nicht, den Führerschein bekommen Sie nicht." Oder kann die Führerscheinstelle sagen: "Sie haben das Gutachten manipuliert, indem Sie einen Fall verschwiegen haben, der nicht mehr Aktenkundig ist."
In solch einem Fall, könnte ich die Ablehnung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ja bestimmt anfechten und die Führerscheinstelle könnte sich nicht mehr auf einen Fall beziehen, der nicht in der Akte steht. Oder sehe ich das vom Prinzip her falsch ?

Der Gutachter bekommt die Akte von der Führerscheinstelle zugesendet und kann ja nur wissen, was in der Akte steht. Alles Andere ist meiner Meinung nach "Hörensagen" und nicht wirklich authentisch für ein Gutachten. Meine Befürchtung was passieren könnte, wenn ich den alten Fall dem Gutachten zugängig mache ist, dass Gefahr besteht einen doppelt so langen Abstinenznachweis erbringen zu müssen, da ich als Wiederholungstäter gelte. Das Problem bei einem doppelt so langem Abstinenznachweis ist, dass sich der Zeitraum in meinem Fall derartig verlängert, dass ich sogar nach bestandener MPU die Führerscheinprüfungen neu machen müsste. Das möchte ich gerne vermeiden.

LG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juni 2018 | 17:23

Die Führerscheinstelle hat den Fall aus den Akten genommen, sodass dieser nicht mehr negativ Ihnen ausgelegt werden darf. Sollte das dennoch der Fall sein, können Sie Rechtsmittel einlegen. Ich gebe aber zu bedenken - wie Sie ja ebenfalls geschrieben haben - dass es doch mitschwingt ( obwohl nicht erlaubt) und Ihnen der Beamte die Wiedererteilung versagt - aber dann bleibt der Einspruch! Wenn immer alles bei den Behörden richtig laufen würde, würden wir ja nie Recht bekommen vor Gericht! Trotzdem würde ich - um ganz sicher zu gehen - die Drogen erwähnen - dann kann Ihnen gar nichts passieren!

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