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Frage zum Führungszeugnis Belegart 0

5. April 2022 12:47 |
Preis: 45,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich mache eine Ausbildung zum Gesundheits u. Krankenpfleger. Für die Zulassung zum tragen der Berufsbezeichnug benötigt das Gesundheitsamt ein Führungszeugnis Belegart 0. 2018 habe ich eine Strafe von 40 Tagessätzen a 20 Euro bekommen, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. 2015 wurde ich wegen Betrug angezeigt, weil ich beim Schwarzfahren erwischt wurde und das falsche Ticket vorgezeigt habe. Ich wurde zu einem Amtsgericht eingeladen und kann mich nur daran erinnern, dass ich keine Tagessätze zur Strafe bekommen habe, sondern ich musste 100 euro an eine Jugendorganisation spenden.

Meine Frage: Bleibt das behördliche Führungszeugnis Belegart 0 sauber, oder wird dort etwas auftauchen?

Einsatz editiert am 05.04.2022 13:38:56

5. April 2022 | 14:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

es kommt in Ihrem Fall genau darauf an, was bei dem 1. Vorfall entschieden wurde.

Gab es ein Urteil, dann kann es dennoch sein, dass hierdurch Ihr Führungszeugnis wegen der anderen Verurteilung belastet wurde.

Ich gehe aber von einer Einstellung unter der Auflage einer Zahlung aus.

Deswegen wird der Vorfall aus 2015 nicht zu einem Eintrag geführt haben.

Da dann 2018 Ihre erste Verurteilung erfolgte und unter 90 Tagessätzen lag, wird auch diese gemäß § 32 BZRG nicht im FZ Belegart O enthalten sein.

Sofern es keine behördlichen Entscheidungen gab, müsste Ihr FZ O sauber sein.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt




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