Ich habe die Möglichkeit im öffentlichen Dienst anzufangen und muss hierfür ein behördliches Führungszeugnis Belegart O einreichen.
2014 gab es eine Räumungklage bei der ich zur Räumung verurteilt wurde. Ich habe die Summe umgehend bezahlt und es kam zu keiner Räumung.
Im Juni 2017 wurde wegen versäumter Zahlungen meines Handy und Internetanbieters ( 2 verschiedene Firmen) mein Konto gepfändet, die Forderung wurde umgehend beglichen.
Erscheinen diese Delikte im Führungszeignis Belegart O ? im Regulären Führungszeugnis wurde dies nie angezeigt.
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Erscheinen diese Delikte im Führungszeignis Belegart O ?...Sind diese Delikte im BZRG eingetragen?"
Nein, das sind sie nicht.
Im Führungszeugnis Belegart O sind nur die in § 32 BZRG
aufgeführten Straftaten eingetragen.
Da Sie nach Ihrer Schilderung nicht wegen Straftaten nachen den §§ 4-16 BZRG
, sondern privat und allein zivilrechtlich verurteilt wurden sofern diese Verurteilungen nicht etwa einen gewerblichen Hintergrund hatten ( Z.B. gewerbliche Mietschulden oder Firmentelefonverträge).