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Frage zu Wettbewerbsverbot

2. Dezember 2015 21:56 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


09:23

Folgender fiktiver Fall:
Person A sei Angestellter als IT-Projektleiter in einer Bank.
Person A sei vom 1.4.2016 - 31.12.2016 befristet zu privaten Zwecken freigestellt.
Person A möchte vom 1.4.2016 - 31.12.2016 eine Nebentätigkeit während der Freistellung aufnehmen.
Diese Nebentätigkeit wäre bei einer IT-Beratungsfirma als IT-Berater. Das Tätigkeitsfeld wäre im Vorherein nicht fest definiert und könnte auch IT-Projektleitung für Kunden verschiedenster Branchen beinhalten.
Einerseits haben Bank und IT-Beratungsfirma gänzlich unterschiedliche Geschäftsmodelle - Bankprodukte vertreiben vs. Kunden in IT-Themen beraten/unterstützen. Ein direkter Wettbewerb beider Arbeitgeber besteht daher nicht.
Anderseits könnte der Fall eintreten, dass Person A von der IT-Beratungsfirma für eine andere Bank eingesetzt wird. Zwar rechtlich immernoch bei der IT-Beratungsfirma angestellt, würde Person A durch diese Tätigkeit aktiv einen Konkurrenten unterstützen.

Wäre dies eine Verletzung des Wettbewerbverbots?


2. Dezember 2015 | 22:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,



Frage 1:
"Wäre dies eine Verletzung des Wettbewerbverbots?"



Ja, dies lässt sich von vornherein - vorbehaltlich einer konkreten Prüfung der Vertragsunterlagen - nicht ausschließen.


Da es sich hier nicht um eine unwiderrufliche Freistellung im Rahmen einer Kündigung handeln dürfte, wird sich diese Unklarheit nur über eine Nachfrage beim Arbeitgeber verbindlich klären lassen, ob er bei der beabsichtigten Nebenbeschäftigung eine Verletzung des Wettbewerbsverbots sieht.

Dass kein direkter Wettbewerb zwischen Bank und IT-Beratungsfirma besteht ist angesichts des offenen Tätigkeitsfeldes kein Indikator für eine unbedenkliche Nebentätigkeit.



Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 2. Dezember 2015 | 23:05

Guten Abend Herr Fork,

wie sähe die Antwort rein in Bezug auf die Gesetzeslage aus, unter der Annahme, dass zwischen Person A und der Bank absolut keine Vereinbarungen bzgl. Nebentätigkeiten oder Wettbewerbsrecht vorhanden sind (weder individuell noch im Tarifvertrag)?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Dezember 2015 | 09:23

Nachfrage 1:
"unter der Annahme, dass zwischen Person A und der Bank absolut keine Vereinbarungen bzgl. Nebentätigkeiten oder Wettbewerbsrecht vorhanden sind (weder individuell noch im Tarifvertrag)?"


Das Verbot der unzulässigen Nebentätigkeit ergibt sich gerade bei bestehenden Arbeitsverhältnissen aus der allgemeinen Treuepflicht zum Arbeitgeber, sodass eine explizite Regelung nicht vonnöten ist.

Zudem wäre es gerade in Bereich von Banken eher unüblich, dass eine generelle Erlaubnis zur Nebentätigkeit aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag herauszulesen ist.

Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, besteht jedenfalls dann eine Informationspfllicht des Arbeitnehmers, wenn schutzwürdige Interessen des (Haupt)Arbeitgebers berührt sein können. Und dies wäre spätestens dann der Fall, wenn man Ihnen seitens IT-Beratungsfirma einen Auftrag bei einer anderen Bank zuweisen würde.

Zur Vermeidung dieses Interessenkonflikts müssten Sie entweder im Nebentätigkeitsvertrag aufnehmen, dass ein Einsatz bei anderen Banken aufgrund der Treuepflicht zu Ihrem Arbeitgeber nicht möglich sind oder aber vor einem solchen Einsatz die Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers einholen.

ANTWORT VON

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