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Frage zu Werbung

1. Oktober 2008 09:37 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Grema

Wir vertreiben seit einiger Zeit ein Katzenspielzeug in recht großen Mengen. Wir möchten nun auf der Verpackung des Katzenspielzeuges einen Gutschein-Code über 2 Euro für einen Online-Shop in welchem wir Silberschmuck verkaufen aufdrucken.
Ist dies wettbewerbsrechtlich zulässig ?

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:

Grundsätzlich dürfte Ihrem Vorhaben aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nichts entgegen stehen. Insbesondere ist kein Verstoß gegen § 3 UWG ersichtlich.

Wichtig ist aber, dass Sie die Teilnahme - bzw. Einlösebedingungen der Gutscheincodes transparent auf der Verpackung mitaufrucken. Auch sollten die Einlösungsfristen nicht zu kurz gewählt werden. Ggf. sollten Sie die endgültige Verpackung bzw. Formulierung nochmals anwaltlich überprüfen lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Grema
Rechtsanwalt
_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte

Postfach 1543
76605 Bruchsal

Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31

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