Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben die entscheidenden Punkte, die hier gegen Ermittlungen in Ihre Richtung sprechen, bereits genannt. Selbst wenn die Daten entsprechend ausgewertet werden, würde Ihre IP-Adresse schon aufgrund der sehr kurzen Zugriffszeit durch das Raster fallen und keine weiteren Ermittlungen auslösen. Vielmehr würden sich die Fahnder auf diejenigen Daten konzentrieren, die auf einen längeren und mehrfachen Zugriff auf die Seite hinweisen.
Zudem fehlt es bei einem so kurzen Besuch auf einer öffentlich zugänglichen Informationsseite regelmäßig schon an einem ausreichend konkretisierten Anfangsverdacht für eine Straftat, der weitere Ermittlungen und z.B. einen Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider Ihrer Firma rechtfertigen würde.
Sie müssen sich daher keine großen Sorgen machen, sollten aber natürlich zukünftig den Besuch dieser Seite oder vergleichbarer Seiten vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für die Antwort, die mich schon sehr beruhigt hat. Nur kurz für mein Verständnis, wenn Sie schreiben "Vielmehr würden sich die Fahnder auf diejenigen Daten konzentrieren, die auf einen längeren und MEHRFACHEN Zugriff auf die Seite hinweisen" so verstehe ich das so, dass ein solcher Zugriff auf die Seite z.B. an mehreren Tagen / öfter hätte erfolgen müssen, inklusive längerem Aufenthalt (um sich z.B. in das Themengebiet richtig rein zu lesen). Technisch gesehen habe ich die Seite ja auch "mehrmals" besucht,aber wie gesagt nur an einem einzigen Tag (ich glaube 3 mal an dem Tag, mit etwas Abstand dazwischen) und dann jeweils nur für wenige Sekunden, um nachträglich zu verstehen, wo ich da gelandet bin. Damit würde dann auch mein "Mehrfachbesuch" durch das Raster für ernsthaft interessierte Seitenbesucher fallen. Habe ich das so richtig verstanden? Herzlichen Danke für nochmalige kurze Rückantwort hierzu :-)
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Das haben Sie richtig verstanden. Auch ein dreifacher Besuch der Seite an einem Tag wird keine weiteren Ermittlungen rechtfertigen, wenn er jeweils nur für wenige Sekunden erfolgte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen