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Frage Daten Offenlegung

| 21. Juli 2015 19:28 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von


22:56

Guten Tag.

Unbeabsichtigt bin ich beim Surfen auf einer Seite gelandet, die praktisch eine Informationsseite über die Silkroad 3.0 Plattform darstellt, inklusive kompletter Anleitung, wie man in das Darknet einsteigt.Nach einer Schrecksekunde bin ich dort sofort wieder raus, danach noch 2x mal kurz rein um mich zu vergewissern, dass das wirklich eine Einstiegsseite für die Plattform war und dann wieder raus. Gesamt Verbleib auf der Seite unter einer Minute. Weder habe ich den dort propagierten Browser runtergeladen, noch einen persönlichen Account eröffnet oder sonstwas getan. Ich habe die Seite ohne jeden Hintergedanken und völlig arglos angesurft - leider von einem Firmen PC aus.Nun meine Frage: angenommen die IP Logfiles dieser Seite würden irgendwann einmal von staatlicher Seite ausgewertet (z.B. die Seite wird dicht gemacht. Server steht in den USA!) muss ich damit rechnen, dass meine Daten an deutsche Behörden zur Verfolgung weitergeleitet werden? Reicht das für eine Offenlegung der Verbindungsdaten (also, ja, er war da,mehr aber auch nicht) ? Wie gesagt, ich habe einfach diese öffentlich zugängliche Seite besucht und dort absolut nichts getan. Ich denke, dass dies nicht Illegal sein kann? Sonst müsste ja auch jeder Journalist der auf eine solche Seite geht, mit Verfolgung rechnen. Außerdem erscheint mir die Wahrscheinlichkeit bei ca. 3.000 Besuchern/IPs dieser Seite am Tag (gecheckt) recht unwahrscheinlich,vom reinen Aufwand her. Ich denke, Ermittler würden Ihre Kapazitäten an IT auf die Leute konzentrieren die auf der "richtigen" Silkroad Seite wirklich kriminelle Geschäfte machen und nicht "Schaulustige" wie mich jagen. Wie gesagt, ich bin mir keiner Schuld bewusst, außer das ich ungewollt irgendwohin gesurft bin, wo man wohl besser nicht sein sollte. Wie schätzen sie die Gefahr für mich ein? Danke für Ihre Antwort :-)

21. Juli 2015 | 20:16

Antwort

von


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Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben die entscheidenden Punkte, die hier gegen Ermittlungen in Ihre Richtung sprechen, bereits genannt. Selbst wenn die Daten entsprechend ausgewertet werden, würde Ihre IP-Adresse schon aufgrund der sehr kurzen Zugriffszeit durch das Raster fallen und keine weiteren Ermittlungen auslösen. Vielmehr würden sich die Fahnder auf diejenigen Daten konzentrieren, die auf einen längeren und mehrfachen Zugriff auf die Seite hinweisen.

Zudem fehlt es bei einem so kurzen Besuch auf einer öffentlich zugänglichen Informationsseite regelmäßig schon an einem ausreichend konkretisierten Anfangsverdacht für eine Straftat, der weitere Ermittlungen und z.B. einen Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider Ihrer Firma rechtfertigen würde.

Sie müssen sich daher keine großen Sorgen machen, sollten aber natürlich zukünftig den Besuch dieser Seite oder vergleichbarer Seiten vermeiden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 21. Juli 2015 | 22:32

Sehr geehrter Herr Wilking,

vielen Dank für die Antwort, die mich schon sehr beruhigt hat. Nur kurz für mein Verständnis, wenn Sie schreiben "Vielmehr würden sich die Fahnder auf diejenigen Daten konzentrieren, die auf einen längeren und MEHRFACHEN Zugriff auf die Seite hinweisen" so verstehe ich das so, dass ein solcher Zugriff auf die Seite z.B. an mehreren Tagen / öfter hätte erfolgen müssen, inklusive längerem Aufenthalt (um sich z.B. in das Themengebiet richtig rein zu lesen). Technisch gesehen habe ich die Seite ja auch "mehrmals" besucht,aber wie gesagt nur an einem einzigen Tag (ich glaube 3 mal an dem Tag, mit etwas Abstand dazwischen) und dann jeweils nur für wenige Sekunden, um nachträglich zu verstehen, wo ich da gelandet bin. Damit würde dann auch mein "Mehrfachbesuch" durch das Raster für ernsthaft interessierte Seitenbesucher fallen. Habe ich das so richtig verstanden? Herzlichen Danke für nochmalige kurze Rückantwort hierzu :-)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Juli 2015 | 22:56

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Das haben Sie richtig verstanden. Auch ein dreifacher Besuch der Seite an einem Tag wird keine weiteren Ermittlungen rechtfertigen, wenn er jeweils nur für wenige Sekunden erfolgte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 23. Juli 2015 | 18:10

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Schnelle Antwort, Fakten orientiert, gerade heraus. Absolut zufrieden und volle Punktzahl :-)

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. Juli 2015
5/5,0

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