Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Für die Umwandldung in einer GbR ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrag (Satzung) erforderlich. Hierbei ist vorab zu klären, ob die Kommanditisten als vollhaftende Gesellschafter in der GbR auftreten.
2. Mit der Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist auch ein Gesellschafterbeschluss über die Änderung der Rechtsform zu fassen. Wichtig ist hierbei, dass es sich um eine Umwandlung unter Änderung der Rechtsform handelt und nicht die bestehende KG beendet und eine neue GbR gegründet wird, da dies steuerlich nachteilig ist.
3. Im Rahmen der Umwandlung bedarf es der Beauftragung eines Notars, da dieser die Löschung der KG im Handelsregister beantragen muss.
4. Im Nachgang sind dann das Finanzamt, das Gewerbeamt sowie die Vertragspartner über die Änderung der Rechtsform zu informieren.
5. Im Rahmen der Umwandlung empfehle ich rein vorsorglich eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit hier keine stillen Reserven aufgedeckt werden, insbesondere wenn Kommanditisten zu vollhaftenden Gesellschafter werden oder ausscheiden und sich ggfs. als stille Gesellschafter beteiligen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
11. Januar 2017
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12:00
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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