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Formulierung zur Bitte um einen Aufhebungsvertrag

| 9. Dezember 2021 10:38 |
Preis: 90,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage bezieht sich auf die Formulierung zur Bitte um einen Aufhebungsvertrag. Kurze Darstellung meiner Situation:
- Mein Arbeitsverhältnis möchte ich möglichst ohne viel "Theater" beenden, ein Verzicht auf eine Kündigungsfrist wäre für mich von Vorteil insofern, dass
- bereits anderweitige Bewerbungsprozesse laufen und ich frühzeitig in ein neues Verhältnis wechseln könnte.
- eine weiterlaufende seelische Belastung durch das bisherige "Chaos" (auf das ich weiter unten kurz eingehe) in dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis verringere.

- Das "Chaos" umfasst drei generelle Bestände:
- Das Unternehmen ist derzeit in einer Übernahmephase durch einen anderen Konzern. Viele Verantwortungen und Prozesse sind unzureichend definiert und resultieren in viel zusätzlicher Belastung meiner Position durch Aufgaben, die nicht in meinen Verantwortungsbereich gehören.
- Ein Kollege meines Teams ist für die Planung und Koordination von Aufgaben zuständig, scheint aber den Anforderungen nicht gewachsen zu sein. Die Beobachtung wurde auch von anderen Kollegen bestätigt. Es gab persönliche Konfliktgespräche, die insgesamt nicht zielführend waren.
- In mehreren Mitarbeiter-Gesprächen bat ich um eine Versetzung in eine Position, in der ich meine Expertise besser einsetzen und zu den Unternehmenszielen beitragen könne, leider liefen alle Gespräche ergebnislos und ohne Veränderung.

- Meine Vorstellung umfasst nun die Bemühung auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, mit der Option, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen, sollte ein Angebot zur Verhandlung eines Auflösungsvertrages abgelehnt werden.
- Vertraglich vereinbahrte Bedingungen derzeit sind u.a. ein Auschluss der ausserordentlichen Kündigung durch Betriebsübernahme.
- und drei Monate Kündigungsfrist (ich bin seit 16 Monaten im Unternehmen).

Mir stellen sich nun folgende Fragen:
- Macht es strategisch Sinn, in der Bitte um einen Aufhebungsvertrag die drei Punkte unter "Chaos" als Bedenken mit aufzuführen, um später mehr sachliche Argumentation zur Vermeidung einer12-wöchigen Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit zu haben im Falle erfolgloser Bewerbungsgespräche?
- Kann ich die Gründe weglassen und stattdessen Befangenheit im Vertrauensverhältnis anführen, und obige Argumentation gegenüber der Agentur für Arbeit später trotzdem geltend machen?
- Ist die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung bei Ablehnung einer Aufhebungsverhandlung und Verschlechterung der Situation dadurch verwirkt, dass ich Gründe für eine Bitte um Auflösung mit Befangenheit im Vertrauensverhältnis verschweige?

Besten Gruß,
M. B.

9. Dezember 2021 | 14:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine außerordentliche Kündigung als letztes Mittel setzt regelmäßig voraus, dass dem Arbeitgeber die wichtigen Gründe hierfür vorher genannt werden und ihm die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben wird.

Auch der Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit wird vermutlich nachfragen, ob der Arbeitgeber auf die Missstände hingewiesen wurde und ob er reagiert hat. Denn auch in Bezug auf die Sperrfrist wird ein wichtiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur anerkannt, wenn vorher zumindest in vertretbarer Weise versucht wurde, die Gründe zu beseitigen. Auch da wäre es sehr hilfreich, wenn Sie auf eine vorherige Schilderung der Probleme gegenüber dem Arbeitgeber verweisen könnten.

Soweit Sie das "Chaos" noch nicht nachweisbar dem Arbeitgeber mitgeteilt und um Abhilfe gebeten haben (die verweigert wurde), sollte dies in der Bitte um einen Aufhebungsvertrag angeführt werden - ebenso wie die bereits erfolgten erfolglosen Konfliktgespräche und Anfragen bezüglich einer Versetzung. Befangenheit im Vertrauensverhältnis würde hier nicht ausreichend den wichtigen Grund bezeichnen.

Auch für eine außerordentliche Kündigung wäre es von Vorteil, wenn Sie auf die konkrete Nennung der Gründe im Rahmen der Bitte um Aufhebung verweisen könnten. Bedenken Sie dabei auch die 2-Wochen-Frist des § 626 Absatz 2 BGB, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 14. Februar 2022 | 09:07

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