Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Bin ich dazu verpflichtet?"
Ja, das sind Sie wegen § 196
I SGB VI auf den auch im Fragebogen selbst hingewiesen wird und der wie folgt lautet:
Zitat:§ 196 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
(1) Versicherte oder Personen, für die eine Versicherung durchgeführt werden soll, haben, soweit sie nicht bereits nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig sind, dem Träger der Rentenversicherung
1.
über alle Tatsachen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der den Trägern der Rentenversicherung übertragenen Aufgaben erforderlich sind, auf Verlangen unverzüglich Auskunft zu erteilen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen.
Sie haben dem Träger der Rentenversicherung auf dessen Verlangen unverzüglich die Unterlagen vorzulegen, aus denen die Tatsachen oder die Änderungen in den Verhältnissen hervorgehen....
Nachfrage 2:
"Wenn ich den Punkt 2.2 des Formulars V0023 mit NEIN beantworte, erspare ich mir dann das Ausfüllen der restlichen Fragen? Denn nur bei Antwort JA steht beim Formular "bitte weiter bei Ziffer 2.3".
Also ausfüllen bis einschließlich Punkt 2.2 NEIN und dann unter Punkt 5 unterschreiben.
Oder interpretiere ich den Fragebogen falsch?"
Das interpretieren Sie richtig, da Sie bei einem Einkommen bis zu 450 € grundsätzlich versicherungsfrei wären. Bedenken Sie aber , dass bereits die Überschreitung um nur einen Cent laut Steuerbescheid - und diesen wird die RV zukünftig sicherlich anfordern - zum Wegfall der Versicherungsfreiheit führen kann und Sie rückwirkend mit Beiträgen belegt würden.
Weitere Informationen finden Sie u.a. unter :
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232692/publicationFile/55042/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf
Wichtig wären da für Sie insbesondere die Seiten 16-23 des Dokuments.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -