Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das ist richtig. Forderungen aus Vollstreckungstiteln verjähren nach § 197 BGB
in 30 Jahren. Dies wäre bei einem Vollstreckungstitel aus dem Jahr 1978 also im Jahr 2008 gewesen.
Zu beachten ist jedoch, und insoweit hat das Unternehmen recht, dass die Verjährung immer wieder neu beginnt, wenn beim Schuldner eine Vollstreckungshandlung vorgenommen wurde. Das gleiche gilt, wenn der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlungen oder anderweitig anerkennt. Dies regelt § 212 Abs. 1 BGB
. Letztendlich bedeutet dies, dass die Verjährung nach 30 Jahren nur dann eintritt, wenn der Gläubiger in diesen 30 Jahren keine einzige Maßnahme ergreift. Sobald eine Zahlung des Schuldners erfolgt, sei es auch nur eine Abschlagszahlung oder aber eine Vollstreckungsmaßnahme vom Gläubiger eingeleitet wird, beginnt die 30-jährige Verjährungsfrist wieder von vorn. Damit kann praktisch zeitlich unbegrenzt eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel begetrieben werden, da eine einzige Maßnahme genügt um die Verjährung neu beginnen zu lassen.
Sollte also tatsächlich im Jahr 2003 eine Vollstreckungsmaßnahme gegen Sie erfolgt sein, lägen die Voraussetzungen für einen Neubeginn vor. Auch der Vollstreckungsantrag ist eine Vollstreckungsmaßnahme und genügt für den Neubeginn. Ein Zugang ist nicht erforderlich.
Bevor Sie sich auf die Zahlung der Forderung einlassen, sollte daher genau geprüft werden, ob tatsächlich eine entsprechende Maßnahme gegen Sie eingeleitet wurde.
Sollten Sie zur Klärung der Angelegenheit anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Hierzu kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail. Diese finden Sie in meinem Profil.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte