Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ohne einen Vollstreckungstitel kann auch das Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung nicht betreiben. Solange Sie also keine Post vom Gericht erhalten, kann Ihnen nicht viel passieren.
Allerdings müssten Sie in einem Prozess beweisen, dass Ihre Kündigung angekommen ist. Können Sie das nicht, darf das Gericht davon ausgehen, dass der Vertrag noch immer läuft.
Ggf. kann es sinnvoll sein, das Inkassounternehmen darauf hinzuweisen, dass Sie gekündigt haben. Möglicherweise verhindert dies, dass eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-