Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie selber mitteilen, wurde das Darlehen beziehungsweise die Valuta seinerzeit tituliert.
Aus einem solchen Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Einzig die Zinsen können einer Verjährung unterliegen, wenn sie nicht wieder neu tituliert werden.
Damit kann der Gläubiger auch in Ihr Gehalt bei Ihrem Chef vollstrecken. Das geht mittel Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der es dem Drittschuldnder (das ist der Chef) verbietet, an Sie zu leisten.
Zu berücksichtigen ist dann aber die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Unter diesen Betrag darf nicht gepfändet werden. Dies muss der Chef im Rahmen des sogenannten Lohnschutzes berücksichtigen.
Somit liegt weder eine Verjährung der ursprünglichen Schuld vor noch gibt es keinen Grund, der einer Lohnpfändung entgegen steht.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.