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Flugstornierung / Kosten für Anschlussflüge

2. April 2020 08:46 |
Preis: 48,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

wir haben im September 2019 über lastminute.de Flüge bei British Airways für Mitte Juli - August 2020 von Frankfurt über London nach Las Vegas und zurück gebucht. Die Flüge waren bereits bezahlt / bestätigt. Nun hat uns lastminute.de informiert, dass die Flüge von BA storniert wurden. Dem ist lt. BA Website auch so. 4 Monate vor Beginn der Reise! Begründung "CORONA". Flüge sollen erstattet werden.

Nun zum Problem: Wie haben unabhängig von diesen Flügen Anschlussflüge von Las Vegas nach Hawaii über opodo.de gebucht und noch einmal Flüge innerhalb Hawaii. Zusammen belaufen sich diese Kosten auf 1800 Euro. Die Flüge sind alle nicht erstattbar.

1. Können wir British Airways bezüglich Schadenersatz heranziehen für die Flüge welche wir nun nicht wahrnehmen können falls es im Juli gar keine Reisewarnung / Einreiseverbot für die USA mehr gibt?

2. Sollte es diese Reisewarnung bzw. Einreiseverbot geben müsste uns United Airlines die Flüge innerhalb der USA auch erstatten weil wir als deutsche Staatsbürger ja gar nicht einreisen dürfen / sollen in die USA?

3. Gibt es einen Unterschied zwischen Reisewarnung und Einreiseverbot in Betrachtung meiner Fragestellung?

Vielen Dank

2. April 2020 | 10:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Sie können hier keinen Schadenersatz von BA verlangen, da Sie nicht sämtliche Flüge bewi BA bzw. nicht sämtliche Flüge als zusammenhängende Flüge gebucht haben. BA ist nur für den stornierten Flug verantwortlich. Diese Kosten hat BA zu erstatten.

2. Gibt es weiterhin ein Einreiseverbot für die USA, so ist meines Erachtens die Strecke innerhalb der USA nicht erstattbar bzw. muss Ihnen diese Strecke nicht zwangsläufig erstattet werden.
Sie haben bei United inneramerikanische Flüge gebucht, unabhängig von Vorflügen. Solange diese inneramerikanischen Flüge stattfinden, dürfte dies ein Problem sein.

Hier kommt es darauf an, ob auch in den USA weitere Reisewarnungen gelten.

3. Eine Reisewarnung ist kein Einreiseverbot.
Eine weltweite Reisewarnung durch das auswärtige Amt ist als "Empfehlung/ Warnung" von deutscher Seite aus zu sehen. Das Einreiseverbot wurde hier durch die Amerikaner ausgesprochen und ist ein absoluter Stop an der Grenze.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

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