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Firmenwechsel

27. Oktober 2011 11:12 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Anwalt,
ich habe folgende Fragen. Ich bin Nicht-EU Bürger.
Habe einen Studiumabschluss in Biophysik (Diplom, Ausland, nicht EU Land). Und einen deutschen Abschluss BWL auch auf Diplom. 1 Jahr nach dem Studiumabschluss verläuft bereits in zwei Wochen ab. Ich bin bei einer Firma seit 8 Monaten beschäftigt. Weitere berufliche Tätigkeiten außer Praktika kann ich nicht nachweisen. Mein Aufenthaltstitel besagt, dass ich nur bei "V" Firma in Frankfurt arbeiten darf.
Meinen Wissens nach für ausländischen Absolvent in erstem Jahr nach Abschluss keine Vorrangsprüfung (Deutsche Angehörige, EU-Land) besteht.
1.Wie bereits geschrieben ich bin bei einer Firma tätig, aber aus einigen besonderen beruflichen Gründen möchte ich zur eine andere Firma kurzfristig wechseln. Wie sieht jetzt für mich mit Firmenwechsel aus (mit Vorrangprüfung oder nicht)?
2.Kann ich im schlimmsten Fall bei einer Firma kündigen, Vetrag zur Ausländebehörde anreichen und dann es wird mir aufgrund Vorrangsprüfung abgesagt (deutsche, EU-Bürger)? Die beide Arbeitstellen: Gehalt, Qualifikation sind sehr vergleichbar.
3.Ggbf. wie lange muss ich bei einer Firma arbeiten (Steuer, Sozialabgaben) zahlen, damit ich mehr Freiheit für Stellenwechsel habe bzw. muss nicht auf Zusage oder Absage der Agentur für Arbeit warten bz. nur Arbeitsvertrag entscheidend wird? Danke.

27. Oktober 2011 | 12:57

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider aufgrund Systemprobleme kann ich die Antwort nicht veroeffentlichen.
Ich werde Ihnen diese per Email zukommen lassen


Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 27. Oktober 2011 | 13:50

Hallo sehr geehrter Herr Grüneberg,

ich habe leider gar keine Antwort per Email erhalten,nur Bestätigung, dass die Frage eingegangen ist, und Link auf mein Thema.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Oktober 2011 | 14:22

Wurde versandt.

ANTWORT VON

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