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Firmenwagen mit Firmenwagen beschädigt

| 8. Februar 2009 17:27 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Bin für ein Zeitarbeitsunternehmen tätig und habe beim Einparken in der Einfahrt, zum anbringen eines Werbeschildes am Auto, des Unternehmens mit dem mir überlassenden firmenpkw den Firmenpkw vom "Chef" des Unternehmens berührt so das Lackschaden entstand allerdings war die berührung nur leicht und ich merkte es auch erst ein wenig später.
Der Chef teilte mir mit das ich für den entstandenen Schaden an beiden PKW voll aufkommen muß und fängt nun an mir die ersten Beträge für die Reparatur vom Lohn einzubehalten.
Muß ich wirklich den Schaden selbst bezahlen werden nämlich gut um die Tausend Euro sein

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Die Arbeitnehmerhaftung ist im Arbeitsrecht wie folgt geregelt: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht, bei mittlere Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ganz.

Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die eine andere Regelung zu Lasten des Arbeitnehmers vorsieht, ist in der Regel unwirksam.
Welcher Grad von Verschulden in Ihrem Fall vorlag ist Tatfrage und kann ohne detaillierte Sachverhaltsangaben nicht beurteilt werden. In der Regel ist bei Unfällen aber von leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit auszugehen, so dass Sie den Schaden allenfalls anteilig bezahlen müssen.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 8. Februar 2009 | 18:47

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