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Festgehalt mit Verknüpfung am Umsatz

8. Oktober 2008 16:11 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich bin seit dem 01.08.2008 als Angestellter in einem kleinen Vertrieb (weniger 5 Mitarbeiter) nun habe ich die fristgerechte Kündigung erhalten. Ich habe eine Frage zu der Vergütung.
Dort steht geschrieben: ich bekomme 1.500,-- Euro Festgehalt, jedoch nur wenn ich im Monat 100.000,-- Euro Umsatz schreibe. Dies ist eigentlich zu schaffen, nur ich habe leider keinen Umsatz geschafft. Mein "Noch" Arbeitgeber möchte mir nun nicht die 1.500,-- Euro Festgehalt auszahlen (Grund: kein Umsatz). Ist dies rechtlich richtig, oder habe ich Anrecht auf das Festgehalt. angemeldet bei den Sozialkassen bin ich durch ihn
Ich freue mich auf Ihre Antwort

Vielen Dank

miabella2003

8. Oktober 2008 | 17:01

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

die in Ihrem Angestelltenvertrag genutzten Begrifflichkeiten widersprechen sich. Einerseits wird der Begriff Festgehalt genutzt, dieses ist ein festes pauschales Entgelt, das erfolgsunabhängig bezahlt wird.

Andererseits wird dies abhängig gemacht von einem Mindestumsatz der erzielt werden soll. Dies deutet auf eine Entgeltvereinbarung auf Provisionsbasis hin.

Daher müsste der Vertrag ausgelegt werden. Dies richtet sich nach § 133 BGB . Bei der Auslegung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Für eine Auslegung des Vertrags muss dieser aber in Gänze eingesehen werden. Bitte senden Sie mir den Vertrag an die unten angegebene Mailadresse.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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