ich bin seit dem 01.08.2008 als Angestellter in einem kleinen Vertrieb (weniger 5 Mitarbeiter) nun habe ich die fristgerechte Kündigung erhalten. Ich habe eine Frage zu der Vergütung.
Dort steht geschrieben: ich bekomme 1.500,-- Euro Festgehalt, jedoch nur wenn ich im Monat 100.000,-- Euro Umsatz schreibe. Dies ist eigentlich zu schaffen, nur ich habe leider keinen Umsatz geschafft. Mein "Noch" Arbeitgeber möchte mir nun nicht die 1.500,-- Euro Festgehalt auszahlen (Grund: kein Umsatz). Ist dies rechtlich richtig, oder habe ich Anrecht auf das Festgehalt. angemeldet bei den Sozialkassen bin ich durch ihn
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Vielen Dank
miabella2003
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VertragEuro
die in Ihrem Angestelltenvertrag genutzten Begrifflichkeiten widersprechen sich. Einerseits wird der Begriff Festgehalt genutzt, dieses ist ein festes pauschales Entgelt, das erfolgsunabhängig bezahlt wird.
Andererseits wird dies abhängig gemacht von einem Mindestumsatz der erzielt werden soll. Dies deutet auf eine Entgeltvereinbarung auf Provisionsbasis hin.
Daher müsste der Vertrag ausgelegt werden. Dies richtet sich nach § 133 BGB
. Bei der Auslegung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Für eine Auslegung des Vertrags muss dieser aber in Gänze eingesehen werden. Bitte senden Sie mir den Vertrag an die unten angegebene Mailadresse.
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.