Ich habe am 20.3. auf ebay ein Objektiv in die Auktion stellen wollen. Leider unterlief mir ein Fehler. Ich habe es mit "sofortkaufen" 1 € eingestellt anstelle ab 1€ Auktion. Sofort habe ich versucht, dies zu ändern. Währenddessen hat jemand das Objektiv im Wert von 1000€ für einen Euro gekauft.Was kann ich jetzt tun? Ich kann nicht verstehen, dass jemand das Objektiv kaufen konnte, während ich das Angebot ändern wollte. Das ganze hat sich innerhalb von ca.2 Minuten abgespielt.
Muß ich jetzt 1000€ Schaden für ein Versehen hinnehmen?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
eBayAnfechtung
hier sollten Sie SOFORT schriftlich mit Einschreiben/Rückschein die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums erklären.
Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom 27.09.2006, Az.: 4 U 25/06
ist dann, wenn der Irrtum offensichtlich ist, diese Anfechtung möglich.
Wichtig ist aber, dass die Anfechungserklärung OHNE schuldhaftes Zögern erfolgt und Sie den Fehler darlegen. Da Sie den Zugang der Erklärung nachweisen müssen, sollte es per Einschreiben/Rückschein erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller23. März 2008 | 18:06
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe noch eine kurze Nachfrage.
Ist es notwendig beim Adressaten auch den Vornamen mit anzugeben.
Bei ebay ist ein Nachname und das Wort unbekannt sowie eine vollständige Adresse als Empfänger hinterlegt. Dies war zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht so. Ich kann mich aber nur noch erinnern, dass es eine Frau war.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt23. März 2008 | 18:29
Wichtig ist, dass der Anfechtung gegenüber dem Käufer erklärt wird und dieser zu identifizieren ist. Hier sollten Sie dann also im Text nicht nur den Nachnamen, sondern auch den bei eBay verwendeten Nickname aufführen, so dass dann die Erklärung zugeordnet werden kann.