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Fehlerhaft diagnostizierter Wasserschaden im Haus - Versicherungsübernahme

19. August 2019 16:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Im Einfamilienhaus ist Wasser eingedrungen, aller Wahrscheinlichkeit drückendes. Nach Abdichtung der Außenwände sickerte immer noch Wasser in der Nähe einer stufenmäßig höhenversetzen Bodenplattenstufe ein (eine Seite Souterrain, andere Keller).
Ein Gartenlandschaftsbauer empfahl und baute daher eine tiefere Drainage an der Seite des Hauses, der Boden musste danach neu mit Rollrasen beplant werden. All dies deckt die Versicherung typischerweise nicht ab, daher wurde es nicht gemeldet.
In der Folge erschien dennoch wieder Wasser.

Nach weiterem Suchen stellte sich heraus, dass das Wasser nicht etwa von außen sondern durch einen undichten Siphon entstanden ist. Dies deckt die Versicherung ab.

Meine Frage: Wie wird mit den davor entstandenen - völlig nutzlosen - Kosten umgegangen, die quasi zum Einkreisen des Problems geführt haben? Muss die Versicherung diese zumindest teilweise mittragen? Wenn nein, was wäre das richtige Vorgehen gewesen?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Die Versicherung muss keine Kosten tragen, die nicht der Schadensbeseitigung dienen.
Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen, den Schaden an sich der Versicherung zu melden. Diese führt die Suche nach der Ursache durch und teilt dann mit, ob sie für den Schaden aufkommt. Es ist nicht die Beseitigung der Ursache versichert, sondern die Kosten des Schadens.
Sie können noch versuchen, die Versicherung zur Übernahme zu bewegen, doch es erscheint zweifelhaft, ob das gelingt.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt, Rechtsanwältin

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