Sehr geehrte Fragestellerin,
1) Sie sollten den Vermieter und Ihre Hausratversicherung informieren.
2) Die Hausratversicherung zahlt gegebenenfalls die Schäden am Hausrat. Ihre Haftpflichtversicherung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Deshalb können Sie diesbezüglich abwarten, ob jemand Ansprüche Ihnen gegenüber geltend macht.
3) Es wird wesentlich um die Frage des Verschuldens gehen, jedoch haben Sie ja schon mitgeteilt, dass Sie zu Hause waren.
4) Das kommt auf die Einwendungen der Versicherung(en) an. Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Argumente der Versicherung fest stehen.
5) Sie können vorsorglich dem Hausrat - und dem Haftpflichtversicherer ermöglichen, den Schaden zu besichtigen, bevor er beseitigt wird. Ansonsten steht einer Neuverlegung des Teppichs wohl nichts im Wege (wenn alles ausgetrocknet ist). Falls der Teppich mitvermietet war, gehe ich davon aus, dass die Vermieterin den Teppich auf ihre Kosten verlegen lassen muss. Dies sollte gesondert geprüft werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Für weitere Beratung und Vertretung stehe ich Ihnen im Rahmen einer Mandatserteilung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Sehr geehrte Frau RAin Plewe,
danke für Ihre sehr prompte & präzise Anwort. Zu Punkt 5): da der Teppich zwar nur noch leicht feucht, das darunterliegende Dämmmaterial aber nass war, mussten wir den Teppich (auf eindringlichen Vorschlag meiner Nachbarn und meiner Zustimmung) rausreißen, und dann auch entsorgen. Er hätte in meiner Wohnung gemüffelt und evtl. bis zu Begutachtung der Versicherungen (morgen ist ja schon Freitag) geschimmelt. Ich habe aber Zeugen und auch Fotos für die Bestätigung meines Sachverhalts. Zu Punkt 4): muss ich, selbst wenn ich Zuhause bin, laufende Maschinen immer im Blickahben, oder ist es okay, wenn ich, wie passiert, in einem anderen Zimmer etwas erledige??
Vielen Dank ...& schade dass Sie nicht in München praktizieren!
Claudia
Sehr geehrte Fragestellerin,
es kann von Ihnen nicht verlangt werden, die Maschine ständig zu beaufsichtigen. Insofern ist es o.k., wenn Sie zeitweilig in einem anderen Zimmer waren.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin