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Fassade Mietswohnung

20. November 2024 15:15 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


16:36

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich ziehe bald aus meiner Mietswohnung aus. Aufgrund eines Missgeschicks habe ich dabei eine kleine, seitliche Balkonwand sowie eine schmale Wand, welche zur Balkontür führt, leicht verunreinigt. Ich habe versucht, dies mit einem SOS-Wandfarbroller zu kaschieren - leider sind nun deutliche Farbunterschiede ersichtlich, beide Stellen sind ca. 20x20cm groß. Das Haus ist 5-stöckig und beherbergt 18 Parteien. Meine Frage: Inwieweit kann mein Vermieter dafür Schadensersatz verlangen? Wäre ein kompletter Anstrich der Außenfassade rechtmäßig oder nur eine lokale Ausbesserung der beiden, bei direkter Draufsicht auf das Haus nicht sichtbaren Wände? Ich bin besorgt. Für die Beantwortung bereits im Voraus vielen Dank!

20. November 2024 | 16:07

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation Sorgen machen. Grundsätzlich sind Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Wenn durch Ihre Handlungen Schäden entstanden sind, kann der Vermieter unter Umständen Schadensersatz verlangen.

In Ihrem Fall, da es sich um kleinere Verunreinigungen handelt, die nicht direkt sichtbar sind, könnte es sein, dass eine lokale Ausbesserung ausreichend ist. Ein kompletter Anstrich der Außenfassade wäre dann nicht erforderlich, es sei denn, die Schäden sind so gravierend, dass sie die gesamte Fassade betreffen oder die Sichtbarkeit stark beeinträchtigen. Dies müsste man vor Ort ersehen. Zudem darf sich der Vermieter nicht an dem entstandenen Schaden bereichern, also besser stehen, als vorher.

Es wäre ratsam, das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und die Situation offen zu besprechen. Möglicherweise kann eine Einigung über die notwendigen Reparaturen erzielt werden, ohne dass es zu größeren Kosten oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!


Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller


Rückfrage vom Fragesteller 20. November 2024 | 16:34

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Antwort. Konkret geht es lediglich um unterschiedliche Weißtöne an den genannten 20cm x 20 cm großen Stellen. Verstehe ich sie richtig, dass ein kompletter Anstrich der Fassade bei einem 18 Parteien Haus somit tendenziell nicht verhältnismäßig wäre?

Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. November 2024 | 16:36

Guten Tag,

ohne die konkrete Stelle zu kenne, ist eine Beurteilung natürlich schwierig. Aber wenn es sich um eine Stelle handelt, die nicht von außen auf den ersten Blick sichtbar ist, würde ich schon dazu tendieren, die Ausbesserung allein der schadhaften Stelle genügen zu lassen.

Viele Grüße,
RAin Müller

ANTWORT VON

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