Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation Sorgen machen. Grundsätzlich sind Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Wenn durch Ihre Handlungen Schäden entstanden sind, kann der Vermieter unter Umständen Schadensersatz verlangen.
In Ihrem Fall, da es sich um kleinere Verunreinigungen handelt, die nicht direkt sichtbar sind, könnte es sein, dass eine lokale Ausbesserung ausreichend ist. Ein kompletter Anstrich der Außenfassade wäre dann nicht erforderlich, es sei denn, die Schäden sind so gravierend, dass sie die gesamte Fassade betreffen oder die Sichtbarkeit stark beeinträchtigen. Dies müsste man vor Ort ersehen. Zudem darf sich der Vermieter nicht an dem entstandenen Schaden bereichern, also besser stehen, als vorher.
Es wäre ratsam, das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und die Situation offen zu besprechen. Möglicherweise kann eine Einigung über die notwendigen Reparaturen erzielt werden, ohne dass es zu größeren Kosten oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
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Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Antwort. Konkret geht es lediglich um unterschiedliche Weißtöne an den genannten 20cm x 20 cm großen Stellen. Verstehe ich sie richtig, dass ein kompletter Anstrich der Fassade bei einem 18 Parteien Haus somit tendenziell nicht verhältnismäßig wäre?
Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
Guten Tag,
ohne die konkrete Stelle zu kenne, ist eine Beurteilung natürlich schwierig. Aber wenn es sich um eine Stelle handelt, die nicht von außen auf den ersten Blick sichtbar ist, würde ich schon dazu tendieren, die Ausbesserung allein der schadhaften Stelle genügen zu lassen.
Viele Grüße,
RAin Müller