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Familienhafte Mithilfe - keine Versicherungspflich in der SV?

6. Mai 2009 15:11 |
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Sozialversicherungsrecht


Guten Tag,

die Situation ist wie folgt:
Ich arbeite in unserem Familienunternehmen, Geschäftsführer sowie Inhaber ist mein Vater. Verständlicherweise möchte ich nicht in der SV pflichtversichert sein.

Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht. Ebensowenig bin ich weisungsgebunden wie ein "normaler" Arbeitnehmer. Welche Punkte sind noch wichtig, damit man durch ein Feststellungsverfahren zur Versicherungspflicht als nicht versicherungspflichtig eingestuft wird?
Geht das auch rückwirkend?

MfG

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