Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"reicht also allein die unentgeldliche Mithilfe zur Betriebseröffnung bei meiner Ehefrau als wichtiger Grund aus, um die Sperre abzuwenden ?"
Möglicherweise schon.
Jedenfalls ist dies ein Teilaspekt.
Wichtig ist auch, dass Sie innerhalb der Probezeit kündigten, weil Ihnen die Arbeitsbedingungen der von Ihnen selbst gesuchten Stelle nicht zumutbar erschienen und Sie direkt daran anschließend eine Existenzgründung betrieben haben.
Ein wichtiger Grund für eine Arbeitnehmerkündigung liegt regelmäßig dann vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann.
Dies sollte sich hier nach Ihrer Schilderung durchaus erfolgreich begründen lassen.
Frage 2:
"oder wenn nicht,- könnte ich den Antrag auf Alg 1 auch noch nach vorläufiger Bewilligung zurückziehen und z.B. einen Monat später neu stellen ?"
Das erste Problem ist, dass Sie ja nicht wissen wie entschieden werden wird.
Das zweite Problem ist Ihr Versicherungsverlauf selbst, der mir unbekannt ist. Ggf. gefährden Sie durch einen Rückzug und verspätete Antragsstellung Ihren Alg I Restanspruch. Diese Option müssten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter abklären, der Ihnen insoweit auch zur Information verpflichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 28.10.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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