Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Grundsätzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Nacherfüllung, sobald diese erfolglos verlief, ein Rücktrittsanspruch zu.
Durch Abschluss des Stornovertrages verzichten Sie schlüssig auf vorbezeichnete Rechte aus dem ursprünglichen Kaufvertrag.
Damit gilt der neue Vertrag und zwar mit dem Inhalt, mit dem er abgeschlossen wurde. Damit haben Sie Lederimitat-Stühle bestellt. Sie hätten diese Abweichung von Ihrem Willen dem Verkäufer mitteilen müssen.
Nunmehr geht es um die praktische Lösung: Fechten Sie Ihre Erklärung wegen Erklärungsirrtum und Inhaltsirrtum an. Weisen darauf hin, dass Ihnen ursprünglich ein Nacherfüllungs- und daraufhin Rücktrittsrecht zugestanden hätte und fordern Sie die schriftliche Vertragsaufhebung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Ich habe den Stornorücktrittsvertrag nicht unterschrieben, eben aus dem Grund - Bezeichnung Lederimitat. Ich unterstelle dem Möbelhaus, dass sie mir nicht die Ware anbieten, wie wir sie ursprünglich ausgesucht haben. Ich habe auch keine Lust auf lange Diskussionen.
mfG
Und Danke
Dann bestehen Ihre alten Rechte weiterhin. Auf eine Nachlieferung von 12 Wochen müssen Sie sich nicht einlassen. Erklären Sie mit Einschreiben/Rückschein den Rücktritt vom Vertrag (entweder insgesamt oder nur bezüglich der Stühle).
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
RA Timm