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Falsche Stühle

| 28. Juli 2006 10:48 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben 1 x Tisch, 1 x sideboard und 8 x Stühle per Kaufvertrag in einem Möbelmarkt gekauft. Bei Lieferung stellten wir fest, dass die Stühle verkehrt geliefert wurden.Wir haben die Stühle nicht abgenommen und sofort telefonisch reklamiert. Der Lieferant ( Mitarbeiter der Firma) hat es auf dem Lieferschein, nach Telefonat mit dem Kundendienst, vermerkt. Bei der Erstellung des Vertrages hat der Verkäufer die falsche Karte gegriffen und die Daten eines anderen Stuhles eingegeben. Es war auf dem Vertag nicht zu erkennen, weil die Stühle nur mit einem speziellen Code im Vertrag gekennzeichnet sind. Jetzt wurde uns ein Stornoänderungsvertrag angeboten. Die Stühle sollten das doppelte Kosten. Ich erwähnte, dass ich dann die Stühle nicht haben wolle. Die Antwort nach einer kurzen Besprechung hörte sich super an. Die Stühle sollte es nun zu dem im Vertrag vereinbarten Preis geben. Leider müssten wir noch einmal 12 Wochen Lieferzeit in Kauf nehmen. Wir sind uns sicher Echtlederstühle ausgesucht zu haben. Im Änderungsstornovertrag steht aber Lederimitat. Ich traue Möbelverkäufern aus leidvoller Erfahrung immer alles zu. Komme ich aus dem ersten Vertrag und in welcher Form raus. Ich möchte gerne woanders kaufen, um die Lieferzeiten zu umgehen.

mfG

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Grundsätzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Nacherfüllung, sobald diese erfolglos verlief, ein Rücktrittsanspruch zu.

Durch Abschluss des Stornovertrages verzichten Sie schlüssig auf vorbezeichnete Rechte aus dem ursprünglichen Kaufvertrag.

Damit gilt der neue Vertrag und zwar mit dem Inhalt, mit dem er abgeschlossen wurde. Damit haben Sie Lederimitat-Stühle bestellt. Sie hätten diese Abweichung von Ihrem Willen dem Verkäufer mitteilen müssen.

Nunmehr geht es um die praktische Lösung: Fechten Sie Ihre Erklärung wegen Erklärungsirrtum und Inhaltsirrtum an. Weisen darauf hin, dass Ihnen ursprünglich ein Nacherfüllungs- und daraufhin Rücktrittsrecht zugestanden hätte und fordern Sie die schriftliche Vertragsaufhebung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2006 | 11:20

Ich habe den Stornorücktrittsvertrag nicht unterschrieben, eben aus dem Grund - Bezeichnung Lederimitat. Ich unterstelle dem Möbelhaus, dass sie mir nicht die Ware anbieten, wie wir sie ursprünglich ausgesucht haben. Ich habe auch keine Lust auf lange Diskussionen.

mfG

Und Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2006 | 11:36

Dann bestehen Ihre alten Rechte weiterhin. Auf eine Nachlieferung von 12 Wochen müssen Sie sich nicht einlassen. Erklären Sie mit Einschreiben/Rückschein den Rücktritt vom Vertrag (entweder insgesamt oder nur bezüglich der Stühle).

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

RA Timm

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Eine super Möglichkeit schnell und gut beraten zu werden. So kann ich beruhigt in das Wochenende gehen.
Danke Herr Timm

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