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Falschberatung beim Autokauf, zugesicherte Option gar nicht erhältich

| 20. Februar 2018 20:10 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich benötigte einen neuen Wagen. Auch aus Umweltschutzgründen wollte ich einen Motor mit SCR-Kat und AdBlue.
Der Verkäufer erklärte mir darauf hin, dass nur der, in meinemn Fall BMW 330d, mit diesem Kat ausgerüstet sei. Die kleineren Dieselmotoren haben noch den Speicherkat.
Auf Grund dieser, wie sich bei der Abholung herausstellte, falschen Aussage des Verkäufers, habe ich also einn Fahrzeug bestellt welches mir von der Motorisierung her eigentlich zu groß ist und auch keinen entsprechenden Kat besitzt.
Was kann ich in diesem Fall tun? Bin ich jetzt auf die Kulanz des Händlers angewiesen oder kann ich auf Nachbesserung bzw. Wandlung bestehen?

20. Februar 2018 | 21:04

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

sofern Sie beweisen können, dass Ihnen zuvor das Versprechen gemacht wurde, entweder durch Zeugen oder durch schriftliche Vereinbarung, können Sie die Umrüstung verlangen, alternativ das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen, da Sie hier offenbar arglistig getäuscht wurden, um den Wagen verkauft zu bekommen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
RechtsanwaltIch


Bewertung des Fragestellers 22. Februar 2018 | 00:46

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