Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Welche Möglichkeiten habe ich noch ?
Sie sollen erstmal die Vertragsunterlagen genau sichten, insbesondere die Schufa-Klausel. Dann werden Sie wissen, wann eine Eintragung bei der Schufa möglich ist. Es ist üblich, dass vereinbart wird, dass eine Schufa-Mitteilung gemacht wird, wenn der Schuldner mit zwei Monatsmieten in Verzug ist oder wenn ein sonstiger Grund zur Kündigung der Finanzierung vorliegt. Ob ein solcher vorliegt, müssen Sie dem Vertrag entnehmen. Ist der Schufa-Eintrag zu Unrecht erfolgt, so können Sie die Löschung der unrichtigen Mitteilung beantragen. Unter weiteren Umständen können Sie auch die Bank schadensersatzpflichtig machen.
Wenn Sie nur ein Monat im Zahlungsverzug sind, dürfte das für die Kündigung des Vertrages nicht ausreichen. Ist das aber vertraglich vereinbart worden, so können Sie davon ausgehen, dass der Vertag wegen unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB
unwirksam ist.
Wenn von Ihnen verlangt wird, dass Sie Ihr Auto verkaufen, weil Sie nur mit einer Monatsmiete in Verzug sind, ist das unangemessen. Das sollen Sie der Bank so mitteilen, wobei Sie - wie gesagt- zuerst die Vertragsunterlagen anscheuen sollen.
Sind Abtretungen auch bei einem neuen Arbeitgeber gültig ?
Ja. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber neu ist.
Was kann wäre die Abtretung unwirksam ?
Die Abtretung kann u.a. dann unwirksam sein, wenn unpfändbare Beträge gepfändet werden. Das sind u.a. die Beträge aus einer Arbeitsverhältnis, die unter ca. 985 € bei einer Person ohne Unterhaltspflichtigen. Die Folge einer solchen unwirksamen Abtretung ist, dass der Zessionar (also der neue Gläubiger der Forderung) nicht der Inhaber der Forderung wird. Sie verbleibt bei dem Zedenten(der ursprüngliche Glaübiger).
Wie kommt die Santander Bank an die Information wer mein neuer Arbeitgeber ist ?
Das weiß ich wirklich nicht. Wenn Sie das Geld auf das Konto bei der Bank angewiesen bekommen, ist schon klar, dass Sie aus dem Verwendungszweck entnehmen kann, wer Ihr Arbeitgeber ist. Es kommt auch darauf an, wer Ihr Arbeitgeber ist, und ob er diese Daten an eine andere Auskunftei zur Verarbeitung weitergegeben hat.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 04.12.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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