Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich kenne zwar den Inhalt Ihres Arbeitsvertrages nicht und weiß auch nicht, ob ggf. ein Tarifvertrag Regelungen hierzu enthält, was Sie überprüfen sollten. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nach dem Gesetz aber das sog. Direktionsrecht.
Dieses folgt aus § 106 GewO und gibt dem Arbeitgeber das Recht, Weisungen zu erteilen, die sich auch auf den Arbeitsort beziehen.
Allerdings kann der Arbeitgeber dies nicht beliebig ausüben, sondern muss sog. billiges Ermessen einhalten, so dass der Frage nachzugehen ist, ob Ihnen dieser Arbeitsweg zumutbar ist.
Das BAG hat in einer Entscheidung aus 2011 (Az. 10 AZR 202/10) eine Wegstrecke von 2 Stunden noch als zumutbar angesehen.
Davon zu unterscheiden ist aber die Frage, ob Sie dies selbst bezahlen müssen. Da es sich bei dieser langen Fahrtstrecke um Arbeitszeit handelt, ist Ihr Arbeitgeber hier verpflichtet, Sie finanziell zu entschädigen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
6. Dezember 2021
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13:55
Antwort
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