Sehr geehrter Ratsuchender,
die Fahrerlaubnisbehörde ist zur vorbeugenden Gefahrenabwehr verpflichtet und befugt. Dies folgt aus der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer vor nicht hinnehmbaren Verkehrsrisiken.
Vor diesem Hintergrund ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, dann eine Überprüfung eines Führerscheinbewerbers durchzuführen, ob dieser zum Führen eines Kraftfahrzeuges geegnet ist, wenn sie irgendwelche inweise darauf hat, dass diese Eignung fehlen könnte.
Da Sie in der Vergangenheit mit Cannabismissbrauch auffällig geworden sind, liegen Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen Ihre Eignung oder Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben können. Verstärkt werden diese Bedenken durch Ihr Drogenscreening im Graubereich und die unentschuldigt versäumte spätere Nachuntersuchung/Urinprobe.
In solchen Fällen hat die Behörde ein Ermessen, ob Sie eine Eignungsprüfung vornimmt. Insbesondere wegen der beiden eben genannten Punkte spielt es dabei keine Rolle, wie lange Ihr letzter nachgewiesener Konsum her ist.
Wegen der Pflicht zur Gefahrenabwehr durfte die Behörde damals auch die Akteneinsicht "erzwingen", da sie nur Anhaltspunkte hatte, dass etwas vorgefallen war und nun ertsmal in Erfahrung bringen musste, was. Um nämlich entscheiden zu können, ob es eignungsrelevant war.
Was die neuerliche Anordnung einer MPU angeht ist zu bemerken, dass die Behörde stets verhältnismäßige Mittel anordnen muss. Das bedeutet, von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln muss sie das am wenigsten einschneidende wählen. In Betracht kommt hier, dass die Behörde Ihr Ermessen überdehnt haben könnte, was (1) die Notwendigkeit einer Überprüfung nach so langer Zeit und (2) die Anordnung einer MPU als Mittel angeht. Möglicherweise reicht hier auch bsp. eine Untersuchung durch einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation etc.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen raten, die ganze Angelegenheit (die ja sehr komplex ist) von einem Anwalt mit verwaltungsrechtlichem und/oder straßenverkehrsrechtlichem Schwerpunkt überprüfen zu lassen, da ich es nicht für unwahrscheinlich halte, dass Sie vor einer (teuren) MPU bewahrt bleiben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte