Sehr geehrter Fragesteller,
ich würde Ihnen empfehlen, zunächst die MPU zu absolvieren, um erst einmal den Führerschein zu erhalten.
Sodann könnten Sie dann das Cannabis auf Rezept konsumieren, wenn sichergestellt ist, möglichst durch eine Erklärung vom Arzt, dass dies keine Beeinträchtigung im Straßenverkehr mit sich bringt (ggf. sollten gewisse Zeitabstände dazwischen liegen).
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: