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MPU Cannabis auf Rezept

27. Dezember 2018 13:38 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, im August wurde ich auf einem Festival mit insgesamt 17g cannabis "erwischt". Seit Sommer 2017 weiss ich von meiner Erkrankung. Nämlich Multiple sklerose. Im Dezember 2017 hatte ich zusätzlich noch einen eppeliptschen anfall, was die konsequenz hatte, dass ich für ein jahr nicht mehr versichert war, wäre ich auto gefahren. Seit 9.12.17 habe ich keinen meter ein auto geführt. Mittlerweile hatte ich bereits drei eppeliptsche anfälle.
Mir wurde der Führerschein entzogen und will ich ihn zurück müsste ich zur MPU. Ich bin sonst noch nie mit cannabis aufgefallen. Schon gar nicht wurde ich im Straßenverkehr damit angehalten. Jetzt zu meiner Frage: ich habe einen Arzt gefunden, der sich bereit erklärt, mir medizinisches cannabis zu verschieben. Ich scheue mich jedoch davor, da ich die MPU ja noch vor mir habe. Was wäre Ihr Rat zu meinem Fall? Hinzu kommt, dass ich seit meinem ersten eppeliptschen anfall sehr viel konsumiert habe und in diesen 8 Monaten kein eppeliptschen anfall hatte. Der zweite ereignete sich in der Zeit, in der ich aufgrund der Tatsache, dass ich Urin abgeben musste nicht konsumiert habe ( November 2018) für mich persönlich ist es ein beweis, dass es sinnvoll wäre. Aber die Führerschein stelle sieht es natürlich anders. Viele grüße und vielen Dank für Ihre Hilfe.

27. Dezember 2018 | 14:01

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ich würde Ihnen empfehlen, zunächst die MPU zu absolvieren, um erst einmal den Führerschein zu erhalten.
Sodann könnten Sie dann das Cannabis auf Rezept konsumieren, wenn sichergestellt ist, möglichst durch eine Erklärung vom Arzt, dass dies keine Beeinträchtigung im Straßenverkehr mit sich bringt (ggf. sollten gewisse Zeitabstände dazwischen liegen).

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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