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Fahrerlaubnis - Fristüberschreitung praktischer Prüftermin bei Prüfstelle

22. Februar 2022 13:26 |
Preis: 55,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Anfang Mai 2021 meine theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt und absolviere Corona-bedingt bereits seit dieser Zeit praktische Fahrstunden.
Am 13.12.2021 hatte ich die letzte praktische Fahrstunde, bei der mich mein Fahrlehrer informierte, dass ich die praktische Fahrprüfung ablegen solle und er mit einem Termin bis zum Ende des Jahres 2021 rechnet.

Als bis zum Anfang des Jahres 2022 noch kein Termin seitens der DEKRA möglich war, hatte ich am 12.01.2022 erneut ein Gespräch mit meinem Fahrlehrer zu einem möglichen Prüfungstermin. Bei diesem informierte er mich, dass seitens seiner Fahrschule vor mir noch immer 2 weitere Fahrschüler auf einen Termin zur praktischen Fahrprüfung bei der DEKRA warten. Seit dem absolviere ich zusätzlich Fahrstunden, um in Übung zu bleiben, während ich auf meinen Termin für die praktische Prüfung warte. Diese verursachen zusätzliche Kosten, obwohl ich bereits bereit für die praktische Prüfung bin.

Eine erneute Rücksprache mit meinem Fahrlehrer Mitte Februar ergab, dass er bei der zuständigen Prüfstelle (DEKRA) keine Termine für alle Fahrschüler erhält. Nach seiner Aussage werden Großfahrschulen aus Berlin bei der Terminvergabe bevorzugt.
Mein Termin für die Absolvierung der praktischen Prüfung vor Ablauf der einjährigen Frist endet in ca. 2 Monaten.

Daher besteht aus meiner Sicht der begründete Verdacht, dass diese Frist wegen der aktuellen Situation überschritten werden könnte. Da ich berufsbedingt den Führerschein benötige, würden sich bei einer notwendigen Wiederholung der Fahrschule neben den bisherigen Kosten in Höhe von 2000 € weitere Kosten wegen möglicher Verdienstausfälle hinzukommen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie um eine Einschätzung, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um z. B. die Verlängerung der Frist behördenseitig zu erreichen oder bei einer Prüfungsstelle einen entsprechen Prüfungstermin innerhalb der nächsten Wochen durchzusetzen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
D. Granzow

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst rufen Sie selber bei der DEKRA an und schildern das Problem und fragen nach, ob das wirklich stimmt.

Sie haben nur einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Fahrschule, wenn diese an der Terminvergabe schuld war.

Wenn es Schuld der Dekra ist, dann müsste die Fahrschule dieser eine Frist setzen und schriftlich mitteilen, wie Ihre Lage ist.

So pauschal haben Sie nämlich keinen Anspruch auf Schadenersatz. Für aufgewendete Zeit überhaupt nicht und Verdienstausfall ist zu prüfen, ob die Stunden wirklich während er Arbeitszeit erfolgen mussten.
Wenn Sie nun Stunden nehmen, um in Übung zu bleiben, so ist dies ebenfalls kein Schaden.

Wenn die Höhe des Schadens feststeht, so muss eben der Schädiger ermittelt werden. Hier können Sie eben nur mit Fristsetzungen agieren, denn derzeit weiss der Schädiger ja noch nichts von Ihnen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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