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Fahrerlaubnis-Entzug: wirkt auch im Ausland?

18. März 2014 16:15 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Vor über 4 Jahren wurde mir das Aufbauseminar für Anfänger auferlegt. Ich hatte 30 Tage Zeit, diesen zu besuchen, sonst drohte mir der Entzug der Fahrerlaubnis. Leider bin ich dem nie nachgegangen, daher habe ich seither wohl eine Fahrsperre.

Mittlerweile lebe ich im Ausland, und meine Frage ist, ob dieser Entzug auch für das Ausland gültig ist? Ist es generell noch notwendig, an dem Kurs teilzunehmen? 4 Jahre Fahrverbot waren meiner Meinung nach genug. Wie ist es heute, wenn ich im Ausland fahren möchte, gibt es irgend einen Weg, so dass ich nicht extra nach Deutschland muss? Zudem ich dort keinen Wohnsitz mehr habe.

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Entzug der FE selbstverständlich auch für das Ausland wirkt, Sie derzeit also in Spanien (ich nehme Bezug auf Ihre andere Frage) ohne Fahrerlaubnis fahren.

Wenn Sie also, auch in Deutschland. legal wieder ein Kraftfahrzeug führen wollen, sollten Sie in Spanien einen vollständig neuen Führerschein nach theor. und prakt. Prüfung erwerben. Für eine Neuerteilung in Deutschland benötigten Sie dort einen WOhnsitz und müssten jedenfalls das fehlende Seminar absolvieren.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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