Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Entzug der FE selbstverständlich auch für das Ausland wirkt, Sie derzeit also in Spanien (ich nehme Bezug auf Ihre andere Frage) ohne Fahrerlaubnis fahren.
Wenn Sie also, auch in Deutschland. legal wieder ein Kraftfahrzeug führen wollen, sollten Sie in Spanien einen vollständig neuen Führerschein nach theor. und prakt. Prüfung erwerben. Für eine Neuerteilung in Deutschland benötigten Sie dort einen WOhnsitz und müssten jedenfalls das fehlende Seminar absolvieren.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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