Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Fehler der Mietwagenfirma

| 25. Januar 2009 20:09 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

der Fall: Da hat jemand einen Umzugswagen bei einer Mietwagenfirma bestellt. Als er ihn abholen will, sagt man ihm, der bestellte Wagen sei nicht da, er könne aber stattdessen einen größeren haben, er nimmt das Angebot an, legt den Führerschein vor und bekommt das Auto. Mit diesem Wagen hat er leider einen kleinen Unfall mit einem Schaden an einem fremden Auto. Er ruft selbst die Polizei. Die eröffnet ihm dann, dass sein Führerschein für dieses Auto gar nicht reicht, also "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Meine Fragen:
1) Welche Strafe ist zu erwarten (bisher keinerlei "Vorstrafen")?
2) Wichtigste Frage: Ist ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis möglich? Wenn ja, kann man diesen verhindern?
3) Welche Rolle spielt es, dass die Leihwagenfirma ihm den Wagen trotz Vorlage des Führerscheins überlassen hat?
4) Wer zahlt den Schaden an dem fremden Fahrzeug?

5) Für wie wichtig und effektiv halten Sie das Einschalten eines Anwalts?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße,

Klarino

25. Januar 2009 | 20:30

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworte:

1)

Es droht allenfalls eine Geldstrafe, da die Tat fahrlässig begangen wurde. Da bislang keine Vorstrafen bestehen, kommt - bei richtiger Verhandlungstaktik - auch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage in Betracht.

2)

Eine Eintragung in das Führungszeugnis ist nicht zu befürchten, da die zu erwartende Geldstrafe nicht über 90 Tagessätzen liegen dürfte.

3)

Es spielt keine Rolle. Der Fahrer eines Fahrzeugs ist selbst dafür verantwortlich, dass er die notwendige Fahrerlaubnis dafür hat.

4)

Den Schaden an dem fremden Fahrzeug zahlt die Haftpflichtversicherung des Halters, sofern der gegnerische Fahrer schuldlos an dem Unfall ist - andernfalls haftet dieser anteilig. Möglicherweise wird auch der Fahrer des LKW in Regress genommen, wenn ihn ein Verschulden trifft.

5)

Die Vertretung durch einen Anwalt ist auf jeden Fall angezeigt, da nicht nur die strafrechtliche Verfolgung, sondern ggf. auch die Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche im Raume steht - dies sollte einem Anwalt überlassen werden, der weiß, auf was es ankommt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 27. Januar 2009 | 12:56

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Januar 2009
4,2/5,0

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht