Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworte:
1)
Es droht allenfalls eine Geldstrafe, da die Tat fahrlässig begangen wurde. Da bislang keine Vorstrafen bestehen, kommt - bei richtiger Verhandlungstaktik - auch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage in Betracht.
2)
Eine Eintragung in das Führungszeugnis ist nicht zu befürchten, da die zu erwartende Geldstrafe nicht über 90 Tagessätzen liegen dürfte.
3)
Es spielt keine Rolle. Der Fahrer eines Fahrzeugs ist selbst dafür verantwortlich, dass er die notwendige Fahrerlaubnis dafür hat.
4)
Den Schaden an dem fremden Fahrzeug zahlt die Haftpflichtversicherung des Halters, sofern der gegnerische Fahrer schuldlos an dem Unfall ist - andernfalls haftet dieser anteilig. Möglicherweise wird auch der Fahrer des LKW in Regress genommen, wenn ihn ein Verschulden trifft.
5)
Die Vertretung durch einen Anwalt ist auf jeden Fall angezeigt, da nicht nur die strafrechtliche Verfolgung, sondern ggf. auch die Abwehr zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche im Raume steht - dies sollte einem Anwalt überlassen werden, der weiß, auf was es ankommt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht