Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie die Marke (oder etwas der Marke ähnliches) des Originalherstellers für die Benennung und Anpreisung des Produkts nicht benutzen, haben Sie in dieser Hinsicht nichts zu befürchten. Der Nachbau eines Produkts ist zwar generell erlaubt, allerdings nicht, wenn das Produkt oder Teile davon durch Patent-, Gebrauchs- o. Geschmacksmusterrechte geschützt sind oder im Zusammenhang mit dem Nachbau wettbewerbsrechtliche Verstöße vorliegen (Geheimnisverrat, Diebstahl usw.).
Ein werbetechnischer Vergleich mit dem Originalprodukt ist immer problematisch und sollte im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich ist von vergleichender Werbung ("Wir sind besser als Firma X, wir nutzen das bessere Metal als XYZ") abzuraten, weil damit Wettbewerbsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Soweit Sie allerdings wirklich nur Tatsachen feststellen ("Unser Produkt X ist mit der Rasierklinge von XYZ kompatibel"), wäre dies unschädlich. Sie müssten diese Tatsachen im Notfall natürlich auch beweisen können.
Mein Rat: Schreiben Sie das Unternehmen des Originalproduktes an und schildern Sie Ihr Vorhaben. Fragen Sie an, ob und ggf. aus welchem Grund dagegen Bedenken bestehen. Das erspart Ihnen möglicherweise auch den (virtuellen) Gang zum DMPA (www.dmpa.de), wo Sie ansonsten eine umfassende Recherche nach gegnerischen Schutzrechten durchführen können. Anschließend sollten Sie sich noch mit den Zollbehörden verständigen. Dort sollten Sie auch nachfragen, ob noch andere Behörden eingeschaltet werden müssen (möglichst per Telefon oder persönlich vorstellig werden, um den bei Behörden bekannten Zeitverzug zu vermeiden). Das kostet Sie ein Schreiben und zwei bis drei Telefonate bzw. Fahrten und danach haben Sie eine deutlichere Vorstellung von der Machbarkeit Ihres Vorhaben. Im besten Fall können Sie dann mit der Realisierung beginnen, andernfalls können Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesem mit dem bisherigen Schriftverkehr bzw. Kenntnisstnd eine Menge Arbeit abnehmen, was eine zügige Bearbeitung zur Folge hat. Der Anwalt kann natürlich auch gleich eingeschaltet werden, was wiederum Ihnen eine Menge Arbeit abnehmen würde.
Wenn Sie dagegen das Produkt "einfach mal so" einführen, ohne vorher alles abgeklopft zu haben, kann dies für Sie schwere straf- u. zivilrechtliche Folgen haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
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