Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Wenn der deutsche Hersteller kein eingetragenes Design oder Patent für seinen Artikel hat, besteht grundsätzlich keine rechtliche Grundlage, um gegen den Vertrieb einer 1:1 Kopie vorzugehen. Da das ähnliche Design aus 1998 bereits abgelaufen ist, bietet es keinen Schutz mehr.
Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
1.
Wettbewerbsrecht:
Auch ohne eingetragenes Design oder Patent könnte der deutsche Hersteller versuchen, auf Grundlage des Wettbewerbsrechts vorzugehen, insbesondere wenn eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft vorliegt oder die Wertschätzung der nachgeahmten Ware unangemessen ausgenutzt wird (§ 4 Nr. 3 UWG).
Dies ist jedoch oft schwer nachzuweisen.
2.
Nachträgliche Eintragung:
Der Hersteller könnte versuchen, das Design nachträglich eintragen zu lassen.
Allerdings ist eine Eintragung angreifbar, wenn das Design bereits vorher verwendet wurde.
Da der Artikel schon mindestens 10 Jahre auf dem Markt ist, wäre eine solche Eintragung wahrscheinlich nicht erfolgreich.
3.
Urheberrecht:
Wenn der Artikel eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, könnte auch das Urheberrecht eine Rolle spielen. Dies ist jedoch bei industriellen Designs selten der Fall.
II.
Insgesamt scheint das Risiko einer erfolgreichen Klage des deutschen Herstellers gering, solange keine Markenrechte verletzt werden und der Artikel tatsächlich keine geschützten Merkmale aufweist.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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