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Extrem hohe Heizkosten

| 21. November 2009 08:58 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:33

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und sind schockiert.

Wir bewohnen zu zweit (keine Kinder) eine 2 Raumwohnung mit 71 m².

Wir sind beide Vollzeit berufstätig.

Wir heizen das Bad auf Stufe 2 sowie Küche und Wohnzimmer auf Stufe 2. Heizung im Schlafzimmer ist generell aus.

Geheizt wird mit Flüssiggas. Der wirs Verbrauch mittels Verdunstungsröhrchen ermittelt.

Wir sollen nur an reinen Heizkosten (ohne Warmwasser) 1900,00 € im Jahr 2008 verbraucht haben.

Da kann doch etwas nicht stimmen, an der Abrechnung können wir keine Fehler feststellen, die Zahlen stimmen mit den Ableswerten überein.

Es betrifft von insesamt 6 Wohnungen nur unsere. Wir wohnen im Erdgeschoss, mit Terasse, die Terrassentür ist undicht, was unser Vermieter weiß, er meint aber sie sei nicht undicht. Aber nur diese undichte Tür kann doch nicht verantwortlich für solch einen Verbrauch sein.

Was können wir tun? Wir können das unmöglich akzeptieren, gibt es Möglichkeiten die Heizungsanlage, Dämmung oder den Wärmeverlust in unserer Wohnung überprüfen zu lassen?

Wer macht sowas und wer muss die Kosten dafür tragen, wir oder der Vermieter?

Irgendetwas kann nicht stimmen aber wir wissen uns nicht zuhelfen.

Wir sollen 1847 € nachzahlen, müssen wir das wirklich sofort tun?

21. November 2009 | 09:45

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Zunächst wird angemerkt, dass von hier aus nicht geprüft werden kann, ob die Heizkostenabrechnung beanstandungsfrei ist.

Da die Verbrauchswerte Ihrer Wohnung, verglichen mit den übrigen Haushalten überdurchschnittlich hoch sind, können hierfür verschiedenen Gründe ursächlich sein (bspw. ungünstigere Lage oder schlechtere Wärmedämmung als bei den anderen Wohnungen im Haus oder eigenes Verbrauchsverhalten).

Nach Ihrem Sachvortrag scheidet aber das eigene Verbrauchsverhalten aus.

Wenn Sie nun Widerspruch einlegen und dies im Ergebnis mit einer fehlerhaften Ablesung begründen, müssten Sie darlegen und beweisen, dass die Ablesung mittels Verdunstungsröhrchen nicht richtig gewesen ist.
Die Ablesung durch Verdunstungsröhrchen sollen den unterschiedlichen Verbrauch in den jeweiligen Wohnungen feststellen.

Die von Ihnen gewünschte Prüfung kann durch eine Gebäudethermographie geklärt werden. Diese wird regelmäßig durch einen Bausachverständigen durchgeführt. Die Kosten müssten Sie zunächst selbst übernehmen. Sollte sich bspw. herausstellen, dass die Heizungsanlage defekt ist oder andere Fehler festgestellt werden, könnten Sie Gutachterkosten von dem Vermieter ersetzt verlangen.

Kostenlosen Rat bzw.Tipps können Sie sich auch bei den Verbraucherzentralen einholen. Sollten Sie Mitglied eines Mietervereins sein, können Sie dort Ihre Heizkostenabrechnung prüfen lassen bzw. dort einen "Heiz-Check" durchführen lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 21. November 2009 | 10:21

Sehr geehrter Herr Roth,

vielen Dank für Ihre Antwort, wir haben sogleich eine Gebäudethermographie bei unserem Stromlieferanten beauftragt.

Wenn nun erhebliche Wärmeverluste durch die Gebäudethermographie festgestellt werden, wie sollen wir dann weiter vorgehen? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir dann?

Müssen wir in diesem Fall die komplette Nachzahlung erbringen? Gibt es diesbezüglich Rechtssprechungen/Urteile?

(Rechtsschutzversicherung besteht bei der bayerischen Beamtenversicherung)

Sollte eine Erhöhung meines Einsatzes nötig sein, teilen Sie es mir bitte mit.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. November 2009 | 12:33

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Bei fehlender bzw. mangelhafter Dämmung müsste geprüft werden, ob sich hieraus eine Mietminderung durchsetzen lässt.

Ich empfehle Ihnen, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen. Da Sie rechtsschutzversichert sind, werden sich Ihre Kosten auf die Selbstbeteiligung beschränken.

Sie können auch gerne auf die Inanspruchnahme meiner Dienste zurückgreifen.
In diesem Fall bitte ich um Kontaktaufnahme per E-Mail.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

www.kanzlei-roth.de

Bewertung des Fragestellers 21. November 2009 | 13:25

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Auf meine Frage, ob ich die Nachforderung in voller Höhe und gleich zahlen muss, wurde gar nicht eingegangen (diese Frage hab ich sogar zweimal gestellt) ob es eventuelle Rechtsquellen gibt wurde nicht beantworet.

Ich wollte nicht wissen, ob ich die Miete mindern kann, sondern ob im Fall des Feststellens eines Wärmeverlustet, dennoch die komplette Nachzahlung zu tätigen ist.

Alles in allem für 40 € nicht zufriedenstellend.

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Ihre Bewertung löst diesseits nur Verwunderung aus. Die Frage, ob Sie die Nachforderung in voller Höhe zahlen müssen lässt sich nicht einmal ansatzweise ohne Kenntnis der Heizkostenrechnung sowie der Ursache klären.
Vor diesem Hintergrund können auch keine Urteile o.Ä. angeführt werden.

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Karlheinz Roth »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. November 2009
3,4/5,0

Auf meine Frage, ob ich die Nachforderung in voller Höhe und gleich zahlen muss, wurde gar nicht eingegangen (diese Frage hab ich sogar zweimal gestellt) ob es eventuelle Rechtsquellen gibt wurde nicht beantworet.

Ich wollte nicht wissen, ob ich die Miete mindern kann, sondern ob im Fall des Feststellens eines Wärmeverlustet, dennoch die komplette Nachzahlung zu tätigen ist.

Alles in allem für 40 € nicht zufriedenstellend.


ANTWORT VON

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