Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern nur Sie den Urlaub gebucht haben und nur Sie Vertragspartner geworden sind, haften Sie zunächst gegenüber dem Reiseveranstalter allein für die Kosten.
Sie haben hier nach Ihrer Schilderung jedoch einen Anspruch auf Zahlung der Hälfte der angefallenen Kosten gegen Ihre Freundin. Eine entsprechende Vereinbarung müsste im Falle des Bestreitens vor Gericht von Ihnen bewiesen werden, dies scheint jedoch durch den WhatsApp-Verlauf zwischen Ihnen belegbar.
Dennoch sollten Sie Ihrer Ex-Freundin noch einmal schriftlich eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung setzen. Das Schreiben sollten Sie per Einwurf-Einschreiben versenden, um den Zugang beweisen zu können, wenn die Ex-Freundin diesen bestreiten sollte.
Nach Ablauf der Frist wäre ein Mahnverfahren zu empfehlen. Auch wenn die Ex-Freundin gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen sollte, bestehen hier nach Ihrer Schilderung gute Aussichten, den Anspruch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen zu können, da die entsprechende Vereinbarung zwischen Ihnen beweisbar zu sein scheint.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
Antwort
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