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Ex zahlt den vereinbarten Anteil am stornierten Urlaub nicht

| 11. September 2017 14:57 |
Preis: 48€ Historischer Preis
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Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte Anfang des Jahres mit meiner Ex-Freundin und ihrer Tochter in die DomRep fliegen.
Da wir uns getrennt haben musste ich den Urlaub stornieren.
Vor dem Urlaub haben wir uns darauf geeinigt, dass wir die Kosten zu gleichen Teilen bezahlen wollen.
Auch die Kosten für ihre Tochter, hier stehe natürlich zu meinem Wort und habe nie mehr Geld gefordert als abgesprochen.
Bisher habe ich jedoch von dem Geld nichts erhalten.
Stornogebühren beliefen sich auf: 1222,90
Reiseversicherung für alle drei Personen: 216 €
Also in Summe: 719,45 €
Auch nach mehreren Gesprächen, in denen ich auch mit weniger zufrieden gewesen wäre (600 €),immer mit fristen verbunden gewesen, um das alles zu beschleunigen, wurde das Geld nicht von ihr bezahlt. Zusagen in Schriftlicher vorm liegen mir allerdings nur in WahtsApp vor.
Jedoch darf ich doch annehmen, dass nur weil ich der Rechnungsempfänger war, nun nicht alle Kosten allein tragen muss, oder?
Im nächsten Schritt möchte ich nun ein Privates-Mahnverfahren gegen sie einleiten. Welche Erfolgsaussichten habe ich in diesem Fall? Es ist noch zu erwähnen, dass meine Ex eine Vollzeitbeschäftigte ist und keines Falls bedürftig oder ähnliches.

MfG

11. September 2017 | 15:56

Antwort

von


(1376)
Goethestraße 14
37154 Northeim
Tel: 05551-9178697
Tel: 015140353756
Web: https://rechtsanwalt-geike.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sofern nur Sie den Urlaub gebucht haben und nur Sie Vertragspartner geworden sind, haften Sie zunächst gegenüber dem Reiseveranstalter allein für die Kosten.

Sie haben hier nach Ihrer Schilderung jedoch einen Anspruch auf Zahlung der Hälfte der angefallenen Kosten gegen Ihre Freundin. Eine entsprechende Vereinbarung müsste im Falle des Bestreitens vor Gericht von Ihnen bewiesen werden, dies scheint jedoch durch den WhatsApp-Verlauf zwischen Ihnen belegbar.

Dennoch sollten Sie Ihrer Ex-Freundin noch einmal schriftlich eine Frist von 2 Wochen zur Zahlung setzen. Das Schreiben sollten Sie per Einwurf-Einschreiben versenden, um den Zugang beweisen zu können, wenn die Ex-Freundin diesen bestreiten sollte.

Nach Ablauf der Frist wäre ein Mahnverfahren zu empfehlen. Auch wenn die Ex-Freundin gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen sollte, bestehen hier nach Ihrer Schilderung gute Aussichten, den Anspruch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen zu können, da die entsprechende Vereinbarung zwischen Ihnen beweisbar zu sein scheint.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.


Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 11. September 2017 | 16:01

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Vielen Dank,

rund um gut beantwortet und auch Tipps zum weiteren Verlauf gegeben.
Ich bin mit der Beratung durch Herr Geike sehr zufrieden

MfG

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MfG


ANTWORT VON

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