durch einen dummen Fehler wurde ich im April 2019 rechtskräftig zu 90 Tagessätzen nach §184b und c verurteilt. Die Tagessätze wurden direkt nach Verkündung. Bis zur Änderung am 01.07.2022 betrug ja die Löschfrist 3 Jahre dementsprechend habe ich aus dem April 2022 ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragung.
Ich habe nun durch einen beurflichen Wechsel im Rettungsdienst ein erneutes Führungszeugnis beantragt, hier taucht der Eintrag wieder auf.
Ist dies korrekt? So wie ich das Gesetz verstand, sollten bereits gelöschte Eintragung ja nicht erneut auftauchen? Wie kann ich hier verfahren? Kann ich eine Löschung beantragen und wenn ja wie gehe ich hier vor?
Ihre Verwirrung ist verständlich und ich werde versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen. Grundsätzlich ist es so, dass eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 a BZRG nach drei Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht wird. Diese Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, also in Ihrem Fall im April 2019. Daher sollte die Eintragung im April 2022 aus Ihrem Führungszeugnis gelöscht worden sein.
Wenn Sie nun ein neues Führungszeugnis beantragen und der Eintrag taucht wieder auf, dann scheint hier ein Fehler vorzuliegen. Es ist korrekt, dass einmal gelöschte Eintragungen nicht erneut auftauchen sollten.
Sie können in diesem Fall einen Antrag auf Berichtigung beim Bundesamt für Justiz stellen. Hierzu sollten Sie eine Kopie Ihres Führungszeugnisses und einen Nachweis über die Rechtskraft des Urteils beifügen. Erklären Sie in dem Antrag, dass die Eintragung bereits gelöscht sein sollte und bitten Sie um Berichtigung des Führungszeugnisses.
Sollte das Bundesamt für Justiz Ihrem Antrag nicht nachkommen, könnten Sie auch den Rechtsweg beschreiten und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. VG Schulze - Bitte bewerten Sie meine Leistung:
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Rückfrage vom Fragesteller10. März 2024 | 13:27
Vielen Dank für Ihre Antwort, kann ich das denn selbst stellen oder läuft dies über einen Anwalt?
Wenn ich das selbst stellen kann wo finde ich das Formular dafür?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. März 2024 | 14:40
Sie können den Antrag auf Berichtigung Ihres Führungszeugnisses selbst beim Bundesamt für Justiz stellen. Dafür benötigen Sie kein spezielles Formular. Sie können einfach ein formloses Schreiben verfassen, in dem Sie die Situation schildern und um Berichtigung bitten. Fügen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Führungszeugnisses und einen Nachweis über die Rechtskraft des Urteils bei. Die Adresse des Bundesamts für Justiz lautet: Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn. Bitte bewerten Sie meine Leistung:
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