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Erweitertes Führungszeugnis Eintrag

| 2. August 2024 11:26 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


14:32

Für meinem neuen Arbeitgeber benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis. Die letzte Eintragung ist im BZRG vom 10/2013 ( Ende der Führungsaufsicht nach 8 Jährige Freiheitsstrafe ) Woher weiß ich ob die Eintragung nicht im Führungszeugnis steht.

Mit freundlichen Grüßen

2. August 2024 | 11:57

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Guten Tag,

bitte teilen Sie ergänzend noch mit, wegen welcher Straftat die Verurteilung erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller


Rückfrage vom Fragesteller 2. August 2024 | 12:05

Wegen schweren Raubes in 2 Fällen. Volle 8 Jahre Inhhaftiert (also Endstrafe) danach 3 Jahre Führungsaufsicht bekommen die um 1 Jahr verkürzt wurde.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. August 2024 | 14:32

Guten Tag,

der Eintrag von 2013 wird noch im erweiterten Führungszeugnis stehen. Maßgeblich ist für die Fristberechnung der § 34 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 BZRG. Danach gilt hier eine Frist von 5 Jahren zzgl. der Dauer der Freiheitsstrafe, mithin also 13 Jahre. Nicht verwechseln dürfen Sie damit die Fristen zur Tilgung im Bundeszentralregister.

Bewertung des Fragestellers 2. August 2024 | 14:37

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