Sehr geehrte Fragestellerin,
bereits Ihre erste Strafe wurde überhaupt nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, denn dort werden gemäß § 32 BZRG nur Bestrafungen ab 90 Tagessätzen aufgenommen.
Zudem wurde diese Tat innerhalb von 5 Jahren gemäß § 46 BZRG komplett aus dem Register gelöscht.
Für die nunmehr als einzige im Zentralregister stehende Bestrafung aus 2022 gilt ebenfalls, dass diese mit unter 90 Tagessätzen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird.
Deshalb wird auch ein erweitertes FZ blütenweiß sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Vielen herzlichen Dank für Ihre kompetente Beratung und Rückmeldung.
Muß ich die Frage ob ich vorbestraft bin im Personalbogen mit ja beantworten? Oder darf man da "flunkern" da es ja nicht im FZ steht?
Danke für ihre Antwort
Mfg
K. K.
Sehr geehrte Fragestellerin,
sie dürfen diese Frage guten Gewissens mit „nein" beantworten, denn Sie gelten nicht als vorbestraft, da Sie keinen Eintrag im Führungszeugnis hatten und nun -wenn nichts hinzukommt- auch nicht bekommen werden.
Sie sind also nicht vorbestraft.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt