Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie müssen nun unbedingt schnellstmöglich telefonisch Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen. Auf der Ladung zum Strafantritt findet sich ein Vollstreckungsaktenzeichen (endet mit einer Zahlenkombination und dem abschließenden Buchstaben V)und die zuständige Staatsanwaltschaft.
Lassen Sie sich mit dem zuständigen Rechtspfleger verbinden. Dieser kann Ihnen auch noch einmal darlegen, auf welches Urteil bzw. welchen Strafbefehl sich die Ladung bezieht.
Klar ist: wenn Sie keine Zeit haben, können Sie faktisch auch keine gemeinnützige Arbeit leisten.
Ihnen bleibt zur Haftvermeidung daher nur die Zahlung. Ratenzahlungen sind grundsätzlich möglich. Sie sollten darauf hinweisen, dass Sie auf die Zahlungsaufforderung nicht zeitnah reagieren konnten, da sie an eine Adresse zugestellt wurde, bei der Sie damals nicht gemeldet waren und eine neuerliche Zahlung anbieten, am besten mit einem "Startbetrag", etwa 267 € sofort, dann monatlich 100-150 €. Sie sollten auch erwähnen, dass Sie zur Haftvermeidung an die StA geschrieben und um Erklärung bzw. Ratenzahlung gebeten (Kopie des Schreibens beifügen), aber keine Antwort erhalten haben.
Ich hoffe Ihnen uaf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
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